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Fürst Bismarck und die Kolonialpolitik / von Kurt Herrfurth
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155
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IV. Die Erwerbung der einzelnen deutschen Kolonien zur Zeit Bismarcks 155

Der Schiffsverkehr belief sich bereits auf W Handelsschiffe mit 9457 Tons, darunter 38 deutsche Handelsschiffe mit 4160 Tons ^).

Bei dem Abkommen, welches England und Deutschland im Jahre 1885 zur Abgrenzung ihrer Interessensphären in der Südsee trafen, wurden die Mnrschall-Jnseln dem Jnteressenkreise Deutschlands zu­gesprochen. Hierauf wurden deutscherseits mit den Häuptlingen Schutz­verträge abgeschlossen, die deutsche Flagge wurde gehißt, und die Inseln wurden als besondere Schutzgebiete organisiert. Die dort ansässigen deutschen Firmen traten sodann zu einer Kolonialgesellschaft zusammen, die den NamenJaluit-Gesellschaft" annahm und im Jahre 1888 einen Bertrag mit dem Deutschen Reiche über die Kosten der Verwaltung abschloß

3. Karolinen, Palau und Marianen.

Durch das Übereinkommen zwischen England und Deutschland im Jahre 1885 wurdeu auch die Karolinen- usw. Inseln der deutschen Interessensphäre zugeteilt. Als aber das Deutsche Reich die Juseln tatsächlich in Besitz nehmen wollte, protestierte Spanien dagegen und machte ältere Besitzesrechte geltend. Wie schon erwähnt'^), waren die Karolinen bereits früher, im Jahre 1874, ein Streitobjekt zwischen Spanien uud Deutschland gewesen, und nur dem energischen Eintreten Bismarcks war es damals zu danken gewesen, daß sich der deutsche Handel von dieser Zeit nb dort frei ohne weitere Störungen durch Spanien entwickeln konnte.

Die Zwistigkeiten nahmen im Jahre 1885 einen derartigen Umsang an und spitzten sich schließlich so zu, daß ein ernster Konflikt auszu- brechen drohte uud die Gefahr eines Krieges zwischen Spanien uud Deutschland nicht allzu entfernt lag. Allein dank der diplomatischen Geschicklichkeit eines Bismarck gelang es auch diesmal, die Gesahr ab­zuwenden. Er schlug nämlich zur Beilegung der Zwistigkeiten und als

Aus den nur gütigst überlassenen Aktenstücken des Auswärtigen Amtes, ^otonialabteilung ^V. 1. vom März 1386 bis c>0. September 1892, betr. die dem Reichstag uud Bundesrate vorgelegten Denkschriften.

Vgl. Kapitel V, S. 175. 2) Vgl. Kapitel 1, S. 10 ff.