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Aus Kiautschous Verwaltung : die Land-, Steuer- und Zollpolitik des Kiautschougebietes / von W. Schrameier
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Ungerechtigkeit die Kennzeichen chinesischer Zollerhebung; zur Zeit, als Kiautschou entstand, hatte das chinesische Seezollamt unter europäischer Leitung in bezug auf Sicherheit, Pflichttreue und Ordnung sich einen Ruf erworben, der den Vergleich mit keinem zivilisierten Staate zu scheuen brauchte.

2. Transitverzollung im Freihafen. Lagen also für Hongkong wichtige Gründe vor, sich von China nach außen hin auf alle Weise abzusperren, so bestanden solche für die deutsche Verwaltung nicht; ihr erwuchs daher die pflichtmäßige Prüfung, ob eine Exklusivität, die politisch und wirtschaftlich nach Abschluß des Kiautschouvertrages nicht ge­rechtfertigt werden konnte, aus sonstigen Gründen der Zweck­mäßigkeit anzustreben sei. Darüber hat von Anfang an kein Zweifel gewaltet, daß der neue Hafen nur als Freihafen die Ziele, die durch den Kiautschouvertrag ihm gesteckt wurden, erreichen könne; offen war nur die Frage, ob der Freihafen das ganze Gebiet umfassen oder auf einen bestimmten Teil des Hafens nach dem Vorbilde moderner Seestädte be­schränkt werden sollte. Die dem Deutschen nächstliegenden Vorbilder unserer großen Häfen, Hamburg und Bremen, waren Teile des Deutschen Reiches, und die Zollunion zweier Bundes­staaten bot keinen unmittelbaren Anhalt für ein Zusammengehen der deutschen Regierung mit China in einer überseeischen Be­sitzung.

Es muß, wie es in einer Eingabe der Tsingtauer Kaufmann­schaft an den Reichskanzler aus dem Jahre 1904 heißt, als ein Glück für die Kolonie angesehen werden, daß der Gedanke einer Zollunion mit dem Hinterlande unter Belassung eines beschränkten Freibezirks im Anfange der Einrichtung des Schutz­gebietes nicht weiter verfolgt ist. Erst mit dem Fortschritte der Eisenbahn, der Bergwerksunternehmungen im Inneren und dem Ausbau des gewaltigen Hafens konnte sich ein nennenswerter Handel mit dem Hinter lande anbahnen; nur dadurch ist auch der ungehinderte Fortgang eben dieser Arbeiten möglich gewesen, daß er keine Schranke fand in verfrühten Abmachungen über die Lage und die Grenzen des Freibezirks mit einer chinesischen Behörde.

So erstrebenswert der engere Ziisammenschluß des Schutz-