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Aus Kiautschous Verwaltung : die Land-, Steuer- und Zollpolitik des Kiautschougebietes / von W. Schrameier
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Schwächung der für Anleihen und Kriegsentschädigungen ver­pfändeten Zolleinkünfte Chinas zu vermeiden.

1. Vergleich mit der Kolonie Hongkong.

Das deutsche Kiautschougebiet befand sich demnach China gegenüber äußerlich in derselben Lage wie die englische Kolonie Hongkong. Es lag deshalb nahe, bei der Zoll­regelung auf dieses Vorbild zurückzugreifen, und es hat nicht an Stimmen gefehlt, die unter Hinweis auf die Größe Hongkongs als Mittel zur Erlangung dieser Größe die Anpassung unserer Zoll­verhältnisse an Hongkong forderten. Hongkong ist Freihafen; soweit die englische Herrschaft reicht, erfreut sich die Insel und das benachbarte Festland vollkommener Zollfreiheit. Das Recht der Zollkontrolle hatte China der englischen Kolonie gegen­über in der Weise geltend gemacht, daß es die Insel mit einem Kranze von Zollstationen nicht nur zu Lande, sondern auch auf der Seeseite umzog und schließlich zur Kontrolle des Dschunken­verkehrs im Herzen Hongkongs selbst eine Zollfiliale zugleich zur fakultativen Verzollung errichtete.

Wie wenig befriedigend dieses System arbeitete, bewiesen die vielen Klagen der Kaufleute Hongkongs über tatsächliche und notwendige Repressalien der chinesischen Zollbehörden, die soge­nannteBlockade", an den Grenzen, die in den Tagesblättern ihren Widerhall fanden und zu stets neuen Vorschlägen der Handelskammer behufs Abänderung der bestehenden Zolleinrich­tungen Anlaß gaben. Nur Kurzsichtigkeit konnte in den vielen Vereinbarungen, die dort im Laufe der Zeit mit den chinesischen Zollbehörden getroffen wurden, etwas anderes erblicken als Flick­werk, da der Kern, die geschichtlich Hongkong aufgedrückte Iso­lierung China gegenüber, dadurch nicht berührt werden sollte noch durfte. Man übersah, daß, so groß die Vorteile eines Frei­hafens für den Umschlagsverkehr zur See auch sein mochten, dem Warenaustausch mit dem Binnenlande aus dem Freihafensystem bedeutende Schwierigkeiten erwuchsen, und daß diese Schwierig­keiten mit der Ausdehnung der Grenzen des Gebietes nur zu­nehmen mußten.

Längst sind eigentliche Freihafenstädte als Hinder­nisse des Handels durch das moderne Verkehrsleben überholt; nur in kleinen Staaten ohne Hinterland oder an Plätzen, die in