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Aus Kiautschous Verwaltung : die Land-, Steuer- und Zollpolitik des Kiautschougebietes / von W. Schrameier
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Die Verkehrssteuer und die Stempelsteuer sind die einzigen Steuerformen, die neben den bestehenden für das Schutzgebiet in Frage gekommen und bis ins einzelne ausgearbeitet worden sind. In neuerer Zeit ist dazu noch der Versuch getreten, einer Miets­steuer Eingang zu verschaffen. Außerdem soll der Verbrauch von Alkohol schärfer angefaßt werden. Bei den eigenartigen Verhältnissen ist nicht jede Steuer, die in der Heimat oder in anderen Ländern gute "Wirkungen erzielt, ange­bracht. Insbesondere gilt dies für alle Steuern, die Handel und Kapital belasten, vornehmlich die Einkommen­steuer; es wird mit großen Schwierigkeiten verbunden, wenn nicht ganz unmöglich sein, die Höhe des Einkommens von Aus­ländern, zumal von Chinesen, die unter Umständen ihre Bücher außerhalb des Schutzgebietes führen, festzustellen. Zu den wenigen, die mit Sicherheit von dieser Steuerform getroffen würden, gehörten die Offiziere und Beamten des Schutzgebietes, während diejenigen, die große Vermögen dort verdienen, vielfach frei ausgehen würden.

IV. Einnahmen und Selbstbestimmung der Bürgerschaft.

Eine vergleichende Zusammenstellung der Einnahmen aus den regelmäßigen Einnahmequellen seit Einrichtung der deutschen Finanzverwaltung gibt eine der 1910 erschienenen amtlichen Denkschrift entnommene Tabelle (s. Anlage B).

Der Haushaltungsetat für die Schutzgebiete auf das Jahr 1913 zeigt den Bestand der von 1910 bis 1913 geforderten Summen, die trotz kleiner Verschiebungen ein ziemlich zu­treffendes Bild des wirklichen Einnahmewesens geben (s. An­lage C).

Aus dieser Statistik ist erkennbar, daß die eigenen Ein­nahmen des Schutzgebietes eine gesund steigende Tendenz haben. Von 38 000 M. im Jahre 1899 stiegen sie im Jahre 1906 auf 1205 000 M., im Jahre 1909 auf 2 366 000 M., im Jahre 1911 beliefen sie sich auf 5 325 978 M., im Jahre 1912 auf 6 739480 M. Für 1913 wurden sie auf 7 234 741 M. berechnet. Diesen Ein­nahmen stehen 1913 nach dem dem Reichstage vorgelegten Vor­anschlag, der in unwesentlichen, für diese Zusammenstellung belang­losen Punkten durch den Reichstag abgeändert ist, folgende Aus­gaben gegenüber: