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genommen werden. Das Aufsichtsrecht der Regierung ist formal und schließt keinerlei Erschwerungen oder Beschränkungen der Übertragung ein.
d) Die Ankäufe der Regierung beschränken sich auf den Boden, der zur Gründung der Stadt, öffentlichen Anlagen, Fabriken, Missionsanstalten usw. erforderlich ist. Die für dieses Land von der Regierung an den chinesischen Ur- besitzer gezahlten Preise entsprechen denjenigen, die zur Zeit der Besitzergreifung üblich waren. Für den Landerwerb der Regierung besteht ein Enteignungsrecht.
e) Die Vermittlungsrolle bei Landkäufen legt der Regierung die Pflicht auf, für eine ständige Vermehrung ihres Besitzes rechtzeitig Sorge zu tragen, damit Härten dem chinesischen Verkäufer gegenüber nach Möglichkeit vermieden werden.
II. Vergebung des Bodens.
Weit wichtiger als der Landankauf war für eine ersprießliche Landpolitik des Gouvernements die Entscheidung über die Fragen: Wann und wie soll Land weiter vergeben werden? Hohe Ziele waren es, die hier einer weiterschauenden, allgemeinen Bodenpolitik der Regierung gesteckt wurden. Die Durchführung konnte zwar auf Schwierigkeiten aller Art stoßen, insofern es sich um etwas Neues, um bis dahin dem öffentlichen Bewußtsein noch kaum nahe gebrachte Forderungen handelte; immerhin war ein Versuch gerade durch die von Anfang an verlangte Großzügigkeit der Entwicklung und die ungehinderte Möglichkeit freier Entfaltung auf jungfräulichem Boden geboten. Erst in allerjüngster Zeit bricht sich in Deutschland der Gedanke wieder Bahn, daß Stadtgründung, Stadterweiterung und Ausgestaltung der Vororte nicht dem Zufall und privater Spekulation überlassen werden dürfen, sondern die eigentlichste Aufgabe öffentlicher Stellen bilden; eine Pflicht, die sich in ihr Gegenteil verkehrt, wenn wir sehen, daß vielfach gerade Städte und selbst der Staat die allerschlimmsten und wegen ihrer großen Machtmittel auch die gefährlichsten Bodenspekulanten sind. Mit dem Grunderwerb, das war allen, die an dem Aufbau der jungen Kolonie arbeiteten und die Verhältnisse überschauten, klar, war es allein