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gekommen sein, da die im Eigentum der Gesellschaft verbliebenen 1 047 100 ha, von denen 323 005 ha verpachtet sind, ohne jedes Zutun der Gesellschaft sehr erheblich im Werte gestiegen sein werden, sobald nämlich die Regierung die Bahn nach Kubub und weiterhin nach Keet- manshoop auf Kosten der Allgemeinheit gebaut haben wird. Mit grossem Scharfblick hat sich die Gesellschaft den grössten Teil ihrer Farmen um Keetmanshoop herum ausgewählt. Dann kann die spekulative Ver- \\ ertung der Ländereien der Gesellschaft beginnen.
Endlich ist noch zu bedenken, dass die Gesellschaft vor 10 Jahren einmal, eine bergmännische Expedition in ihre Minengebiete gesandt hat. Das ist die einzige Tätigkeit der Gesellschaft zur bergmännischen Erschliessung ihres Minengebietes. Wenn sie die Schürftätigkeit durch Aussetzung von Fundprämien anzuregen versucht, im übrigen aber nur einen ständigen Vertreter in der Person eines, wie die Denkschrift mit einer gewissen Genugtuung hervorhebt, im südafrikanischen Bergwesen erfahrenen Deutschen in Warmbad unterhält, so ist dies der beste Beweis, dass sie auf jede eigene bergbauliche Tätigkeit verzichtet hat und sich lediglich auf die spekulative Ausbeutung ihrer ausgedehnten Bergwerksprivilegien beschränken will.
Unter diesen Umständen ist die Ansicht wohlbegründet, dass die Gesellschaft sich eines groben Missbrauches des Privilegs zum Schaden des Staates und seiner Mitbürger schuldig gemacht hat.
d) Entziehung gegen Entschädigung*).
Eine Entziehung des Privilegs aus überwiegenden Gründen des gemeinen Wohls gegen Entschädigung kommt nach alledem nicht in Frage.
8. Die Auseinandersetzung zwischen Staat und Gesellschaft.
Für die Verleihung der Privilegien an das Kharaskhomasyndikat ist von der Regierung — allerdings zu Unrecht — geltend gemacht, dass gemäss Artikel 9 des deutsch-englischen Abkommens vom 1. Juli 1890 die von den Kapitänen verliehenen Gerechtsame des Syndikats als wohlerworben anzuerkennen gewesen wären.
Die Regierung wird nicht umhin können, diesen Standpunkt heutigen Tages fallen zu lassen, nachdem die Engländer es durchgesetzt haben, dass die wohlerworbenen Rechte der letzten deutschen Chartergesellschaft, der Jaluitgesellschaft, zugunsten des britisch-australischen Handels beseitigt worden sind.
Alle diese möglichen internationalen Streitpunkte scheiden jedoch vollkommen aus, wenn man bei der Beseitigung der Gesellschaftsprivi-
*) ALR. Einleitung §§ 70 f.