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zu treten. Zu diesem Behufe erfolgte im November 1891 auf Betreiben der Deutschen Kolonialgesellschaft*) die Gründung eines Syndikats für südwestafrikanische Siedelung. Durch dieses Syndikat wurden Verhandlungen mit der Kaiserlichen Regierung eingeleitet, die zur Folge hatten, dass dem Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft seitens der Regierung das Gebiet von Klein-Windhuk zu Siedlungszwecken unentgeltlich überwiesen wurde**). Dieses Gebiet übertrug Fürst Hohenlohe unter dem 12. Mai 1892 dem genannten Syndikat. Zum Studium der Besiedlungsverhältnisse wurden die Herren v. Uechtritz, Graf Pfeil und Dr. Dove seitens des Syndikats nach Deutsch-Südwestafrika entsandt. Auf Grund der von diesen Herren erstatteten Berichte gelangte man zu der Überzeugung, dass nur durch die praktische Inangriffnahme der Siedlung die Frage, inwieweit eine Besiedlung durch Deutsche möglich sei, einer er- spriesslichen Lösung zugeführt werden konnte. So erfolgte noch im Jahre 1892 die erste Entsendung deutscher Kolonisten in das Siedlungsgebiet von Klein-Windhuk***). Das Syndikat hielt es jedoch für angezeigt, seine Besiedlungsversuche über den Rahmen der Kleinsiedlung auszudehnen, und bat daher in einer Eingabe vom 30. November 1892, einer von ihm zu bildenden Siedlungsgesellschaft zum Zwecke der Besiedlung des Schutzgebiets mit deutschen Ansiedlern zu überweisen:
1. Das ganze Gebiet von Windhuk, mit Ausnahme der für die Schutztruppe vorzubehaltenden Teile dieses Gebiets;
2. diejenigen Teile der Gebiete von Gobabis und
3. Hoachanas,
welche künftig für Kronland erklärt werden.
In der gleichzeitig vom Ausschuss des Syndikats überreichten Denkschrift war berechnet, dass nach Ausscheidung der Landreserve für die Eingeborenen für deutsche Siedelung noch übrig bleiben würden:
Lim Gebiete von Windhuk 6 385 qkm = 638 500 ha.
2. im Gebiete von Gobabis 30 395 qkm = 3 039 500 ha.
3. im Gebiete von Hoachanas 24 493 qkm = 2 449 300 ha.
zusammen 61 273 qkmf) = 6 127 300 ha. Auf diese Eingabe hin wurde dem Ausschuss des Syndikats durch Er- lass vom 3. Dezember 1892 die fernere unentgeltliche Überlassung der Plätze Brakwater, Okapuka, Ongeama und Aris an die Gesellschaft in Aussicht gestellt, „vorbehaltlich der näheren Abgrenzung der zu überweisenden Fläche und der nach erfolgter Konstituierung der Gesellschaft
*) Kolonialzeitung 1890, SS. 309, 322. **) s. Anhang.
***) Kolonialzeitung 1893. S. 85, 103 f., 107, 161; 1894, S. 36, 124. t) Nach einer späteren Schätzung des Gouvernements wird das Gesamtareal nur mit 45 000 qkm angegeben.