Teil eines Werkes 
Teil 1 (1906)
Entstehung
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zu treten. Zu diesem Behufe erfolgte im November 1891 auf Betreiben der Deutschen Kolonialgesellschaft*) die Gründung eines Syndikats für süd­westafrikanische Siedelung. Durch dieses Syndikat wurden Verhand­lungen mit der Kaiserlichen Regierung eingeleitet, die zur Folge hatten, dass dem Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft seitens der Regierung das Gebiet von Klein-Windhuk zu Siedlungszwecken unentgelt­lich überwiesen wurde**). Dieses Gebiet übertrug Fürst Hohenlohe unter dem 12. Mai 1892 dem genannten Syndikat. Zum Studium der Besiedlungs­verhältnisse wurden die Herren v. Uechtritz, Graf Pfeil und Dr. Dove seitens des Syndikats nach Deutsch-Südwestafrika entsandt. Auf Grund der von diesen Herren erstatteten Berichte gelangte man zu der Über­zeugung, dass nur durch die praktische Inangriffnahme der Siedlung die Frage, inwieweit eine Besiedlung durch Deutsche möglich sei, einer er- spriesslichen Lösung zugeführt werden konnte. So erfolgte noch im Jahre 1892 die erste Entsendung deutscher Kolonisten in das Siedlungsgebiet von Klein-Windhuk***). Das Syndikat hielt es jedoch für angezeigt, seine Be­siedlungsversuche über den Rahmen der Kleinsiedlung auszudehnen, und bat daher in einer Eingabe vom 30. November 1892, einer von ihm zu bildenden Siedlungsgesellschaft zum Zwecke der Besiedlung des Schutz­gebiets mit deutschen Ansiedlern zu überweisen:

1. Das ganze Gebiet von Windhuk, mit Ausnahme der für die Schutz­truppe vorzubehaltenden Teile dieses Gebiets;

2. diejenigen Teile der Gebiete von Gobabis und

3. Hoachanas,

welche künftig für Kronland erklärt werden.

In der gleichzeitig vom Ausschuss des Syndikats überreichten Denk­schrift war berechnet, dass nach Ausscheidung der Landreserve für die Eingeborenen für deutsche Siedelung noch übrig bleiben würden:

Lim Gebiete von Windhuk 6 385 qkm = 638 500 ha.

2. im Gebiete von Gobabis 30 395 qkm = 3 039 500 ha.

3. im Gebiete von Hoachanas 24 493 qkm = 2 449 300 ha.

zusammen 61 273 qkmf) = 6 127 300 ha. Auf diese Eingabe hin wurde dem Ausschuss des Syndikats durch Er- lass vom 3. Dezember 1892 die fernere unentgeltliche Überlassung der Plätze Brakwater, Okapuka, Ongeama und Aris an die Gesellschaft in Aussicht gestellt,vorbehaltlich der näheren Abgrenzung der zu über­weisenden Fläche und der nach erfolgter Konstituierung der Gesellschaft

*) Kolonialzeitung 1890, SS. 309, 322. **) s. Anhang.

***) Kolonialzeitung 1893. S. 85, 103 f., 107, 161; 1894, S. 36, 124. t) Nach einer späteren Schätzung des Gouvernements wird das Gesamtareal nur mit 45 000 qkm angegeben.