Teil eines Werkes 
Teil 1 (1906)
Entstehung
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der gesetzmässigen Form der Verleihung rechtsungültig war, ändert hieran nichts, weil die Regierung diesen Mangel nicht für vorhanden erachtete. Es soll nunmehr die Konzession näher erörtert werden.

B. Die Konzession vom 15. März 1901 ). I.

Vorbehaltlich der nachfolgenden Abänderungen und Zusätze gelten hinsichtlich der zu übertragenden Berechtigungen für die Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft dieselben Bedingungen, unter welchen die Berechtigungen der South-West-Africa-Company, Limited, zustehen. Die Berechtigungen gründen sich auf die der Company gewährte Damaraland-Konzession vom 12. September 1892, das zugehörige Protokoll vom 14. November 1892 und das Übereinkommen vom 11. Oktober 1898."

In diesem Artikel der vom Reichskanzler verliehenen Konzession ist ausgesprochen, dass der Otavigesellschaft zustehen sollen:

1. die von der Company durch Vertrag vom 29. September 1899 übertragenen Berechtigungen unter den gleichen Bedingungen, wie sie der Company zustanden.

2. Gewisse Abänderungen dieser Berechtigungen.

3. Gewisse Zusätze zu diesen Berechtigungen.

Diese Abänderungen und Zusätze stellen eine so bedeutende Er­weiterung der von der Company übertragenen Berechtigungen dar, dass die Otavigesellschaft als vollständig neue Konzessionsgesellschaft ange­sprochen werden muss, besonders da auf diese Abänderungen und Zusätze die der Company für die Ausübung ihrer Privilegien gestellten Fristen und Bedingungen nach dem Wortlaut des Artikel I keine Anwendung finden sollten. Es bedeutet dies nichts weniger als eine Umgehung der für die Privilegien der Company gestellten Bedingungen und eine Verlängerung der für sie gesetzten Fristen. Käme eine blosse -Abtretung von Rechten der Company an die Otavigesellschaft in Frage, so hätten die der Company gesetzten Fristen und Bedingungen bezüglich des abgetretenen Teils der Rechte von der Gesellschaft ohne Zweifel nicht innegehalten werden können. Um daher den abgetretenen Teil der Rechte nicht verfallen zu lassen, wurden durch die neue Konzession der Otavigesellschaft Ab­änderungen und Zusätze der abgetretenen Gerechtsame mit neuen er­weiterten Fristen und abgeänderten Bedingungen verliehen. Durch diese Verquickung der abgetretenen mit neuen Gerechtsamen wurde die Fest­stellung ausserordentlich erschwert, welche Rechte der Company und der

*) Im Zusammenhang abgedruckt unten im Anhang.