Sitz in Deutschland gebildet werde. Die Gründung dieser Gesellschaft mit dem Sitz in Hamburg ist durch das erwähnte Syndikat nach Massgabe des Schutzgebietsgesetzes bewirkt worden, und die Konstituierung unter der Firma „Hanseatische Land-, Minen- und Handelsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika" ist am 19. Mai 1893 erfolgt.
In die Gesellschaft sind von L. von Lilienthal und der South- West-Afrika-Company eingebracht worden:
1. Die Rechte und Pflichten aus der dem Ingenieur Fleck von dem Kapitän der Rehobother Bastards, Hermanus van Wyk, am 29. März 1889 erteilten Konzession;
2. die Rechte und Pflichten aus der sog. Hoepfnerschen Reho- both-Konzession vom 11. Oktober 1884;
3. die Rechte und Pflichten aus der dem Ingenieur Fleck, am 24. März 1890 von dem Khauas-Kapitän Andreas Lambert erteilten Konzession;
4. die der South-West-Afrika-Company in der sog. Damaraland- Konzession vom 12. September 1892 eingeräumten Eisenbahnrechte, soweit sie sich auf das Gebiet der Rehobother Bastards beziehen;
5. das Recht auf Erwerb der Aktiva und Passiva des Warengeschäfts des Herrn L. von Lilienthal in Rehoboth.
Als Gegenleistung für die eingebrachten Rechte erhielt die South-West-Afrika-Company 6000, von Lilienthal 5000 als voll eingezahlt geltende Anteile von den 12 000 Anteilen ä 200 Mk., welche das Grundkapital der Gesellschaft bildeten. Die restierenden 1000 Anteile sind bar eingezahlt worden*) und stellten das bare Betriebskapital der Gesellschaft in Höhe von 200 0000 Mk. dar. Aus dieser Summe erhielt die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika als Gegenleistung für die von ihr abgetretenen Rechte 150 0000 Mk. in barem Gelde**)."
DasbareBetriebskapitalder Gesellschaftbetrug also 50000 Mk., nach anderen Angaben sogar nur 25000 Mk.!!!!
Die bisherige Darstellung der Denkschrift gibt Aufschluss über die Entstehung der Hanseatischen Gesellschaft und das Innenverhältnis der Gesellschafter hinsichtlich ihrer Beteiligung. Einwendungen sind kaum dagegen zu erheben, wohl aber gegen den nachfolgenden Satz der Denkschrift über die Begründung der Rechte der Gesellschaft. Die Denkschrift fährt nämlich fort:***)
*) von wem?
**) Vertrag vom 20. XII. 1892; s. Geschäftsbericht der Kolonialgesellschaft über 1892/93, wonach 25 000 Mk. in bar, 150 000 Mk. in später veräusserten Geschäftsanteilen gezahlt sind. Dieser Widerspruch bedarf der Aufklärung. S. Gerstenhauer, Ergänzungsband S. 4.
***) S. 31.