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Hierauf ist ein Vorschuss von 3600 Mark an den Kapitän gezahlt. Ob weitere Zahlungen erfolgt sind, ist nicht bekannt.
3. Auf Grund der ehedem Schmerenbeckschen Konzession hat die Gesellschaft die gleichen Abgaben zu entrichten abzüglich eines Vorschusses von 1000 Mark.
Durch den Ubergang der Finanzrechte des Kapitäns auf die Regierung ist eine Auseinandersetzung zwischen der Regierung und der Gesellschaft unumgänglich geworden, um festzustellen, welche Abgaben die Gesellschaft überhaupt an die Regierung zu zahlen hat.
y. Der Vertrag mit Ma nasse zu Hoachana s.*)
Mit dem Kapitän von Hoachanas und seinen Ratsleuten hat die Gesellschaft einen förmlichen Vertrag nicht geschlossen; die Verleihung eines Privilegs ist nicht erfolgt. Der Kapitän hat lediglich ein Darlehen von 4000 Mark empfangen und sich am 28. November 1884 verpflichtet, dieses Geld durch Überlassung von Minengerechtsamen nach späterhin festzustellenden Verträgen zurückzuzahlen. Aus diesem Vertrage kann die Gesellschaft lediglich Zurückzahlung der geliehenen Summe als Darlehen in Geld verlangen, da die Berghoheit bereits seit 1889 auf die Regierung übergegangen ist.
ö. Erwerb von Rechten durch Zession der Diskonto- Gesellschaft.
Die Rechte, welche die Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwest- Afrika durch die Zession der Diskontogesellschaft vom 4. August 1885 erlangt hat, sind in dem genehmigenden Erlasse der Aufsichtsbehörde vom 30. August 1885 kurz zusammengefasst, wie folgt: 1. von dem Häuptling Piet Haibib :
a) Das Recht auf Minenbetrieb in dessen ganzen Gebiet auf die Dauer von 31 Jahren;
b) spezielle Konzessionen innerhalb eines Kreises von einer englischen Meile Halbmesser um den Nadaphügel d. i. für d. s. g. Hopemine, auf 31 Jahre;
c) die Hopemine mit daran stossenden 16 englischen Quadratmeilen Areal;
d) die Bergwerksrechte für jede neue Fundstelle auf 30 Jahre;
e) den Grundbesitz von 16 englischen Quadratmeilen um die s. g. Umib - Nickelmine, nebst dazugehörigen Bergwerksgerechtsamen;
f) desgl. um die s. g. Naramasmine mit Gerechtsamen;
*) s. Anhang.