Der Bondelzwarrsaufstand 190Z. 439
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Gobabis und Grootfoittein wie auch später Gibeon waren durch die Aufständischen Wochen- und monatelang von jeder Zufuhr abgeschuitteu. Trotzdem haben sie nie unter Proviantmangel zu leiden gehabt, obwohl sie eine zahlreiche Zivilbevölkerung mit zu eruähren hatten. Die Stationen selbst waren sämtlich in festungsartigem Stil angelegt, sowie derart, daß sie möglichst auch die zu ihuen gehörende Wasserstelle beherrschten. Während des Aufstandes ist auch keine Militär- oder Polizeistation gefallen, die regelrecht angegriffen wurde, wie überhaupt ein Sturm auf Mauerwerk nicht im Charakter unserer Eingeborenen liegt. Eingenommen sind nur diejenigen Polizeistationen, die unversehens überfallen wurden, bevor der Besatzung der ausgebrochene Aufstand bekannt geworden war. Daß schließlich für sämtliche Wehrpflichtige die Gestellungsordres auf dem laufeuden erhalten worden sind, habe ich bereits im Kapitel VII (S. 216) erwähnt.
Der Bondelzwartsaufstand 1903. )
Für den freuudlichen Leser, der meinen bisherigen Ausführungen über die Stellung der Stammesregierung zur deutsche» Regierung wie über die beiderseitigen Machtmittel aufmerksam gefolgt ist, genügt es, sich in bezug auf die Arsache des Bondelzwartsaufstandes ein Arteil zu bilde», wenn ich einfach den tatsächlichen Verlauf der Ereignisse, wiedergebe.
Der Kapitän der Bondelzwarts, Abraham Christian, der vor etwa zwei Jahren seinem Vater Wilhelm Christian gefolgt war (Kapitel IX), hatte Ende Oktober 1903 einem seiner Untertanen widerrechtlich einen Äammel zum eigeuen Gebrauch weggenommen. Der Geschädigte beklagte sich bei dem deutschen Distriktschef, Leutuant Iobst, über das erlittene Anrecht. Der letztere nahm die Klage an und forderte den Kapitän vor sein Gericht. Dieser erschien jedoch nicht, da es sich, wie er nicht ohne Berechtigung geltend machte, um seine eigene Angelegenheit handele. Doch zeigte er wenigstens so viel Achtung vor dem Vertreter der deutschen Regierung, daß er, um die Sache aus der Welt zu schaffen, dem Kläger den Äammel mit 20 Mark vergütete. Trotzdem forderte der Distriktschef den Kapitän nochmals vor sein Gericht, und zwar behufs „Belehrung". Nunmehr meldete sich letzterer krank, schickte jedoch seine sämtlichen Großleute. Jetzt aber glaubte der Distriktschef im Interesse seiner Autorität den Kapitän mit Gewalt holen zu müssen. Er setzte die Großleute als Geiseln in Äaft uud rückte mit den ihm zur Verfüguug
*) Siehe Skizze Seite 449.