4Z2 Kapitel XII. — Die Jahre 1903/04.
Fällen stets in Geldstrafen bestanden, die im Nichtbeitreibungsfalle in entsprechende Gefängnisstrafen umzuwandeln waren. Umgekehrt sind Fälle tätlichen Angriffs Eingeborener auf Weiße stets mit Kettenhaft und Äieben bestraft worden. Bei dieser Gelegenheit sei mir vergönnt, den vielen Klagen über die angeblich vorhandene besondere Faulheit und ^Zuverlässigkeit der eingeborenen Bediensteten entgegenzuhalten, daß solche Klagen auch den weißen Dienstboten Europas gegenüber nicht zu verstummeu pflegen, sowie daß, wenn man die letzteren fragen würde, sie über ihre Herrschaften auch ihr eigenes Arteil haben dürften.
Einen weiteren Beweis für die ausreichende Stärke der Schutztruppe schienen nach Verlauf uud Ergebnis auch
die bisherigen Eingeborenenaufstände
zu liefern. Deren Niederschlagung war stets derart glatt gelungen, daß die öffentliche Meinung in: Schutzgebiete sowohl wie in der Äeimat über den kriegerischen Wert der südwestasrikanischen Eingeborenen sich allmählich irrige Anschauungen zu eigen gemacht hatte. Bei Beginn des Äereroaufstaudes 1904 erwartete man daher nur „Sedans" und hatte für andere Erfolge lediglich Mißachtung. Hierbei war eben übersehen worden, daß wir die früheren rascheren Erfolge neben der zwar kleinen, aber landeskundigen und kriegsgewohnten Schutztruppe iu erster Linie der Mitwirkung der Eingeborenen selbst zu verdanken hatten. Dies möge aus folgender Zusammenstellung der bisherigen Aufstände hervorgehen:
Aufständische
Eingeborene Bundesgenonen
Erzieltes Ergebnis sowie Kriegsdauer
1.
1893/94 Wirboois
Bastards
Bis jetzt verweigerte Unterwer- sung unter die deutsche Schutz- Herrschast. Dauer 1'/^. Jahr.
2.
1896 Khauas- Äottentotten und Osthereros
Zentral-Äereros unter Ober- Häuptling Samuel, Witboois, Hottentotten von Gochas und Äoachanas
Führer der Osthereros nebst Großleuten gefangen, erstere erschossen. Ganzer Stamm der Khauas in Windhuk interniert. Dauer 2 Monate.
3.
1897 Afrikaner- ^otrentottcn
Bondelzwarts und Feldschuh- träger
Ganzer Stamm gefangen, Rädelsführer kriegsrechtlich erschossen. Dauer 3 Monate.