Druckschrift 
Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika : mit 176 Abb. u. 20 Skizzen / von Theodor Leutwein
Entstehung
Seite
424
Einzelbild herunterladen
 

424 Kapitel XI. Die wirtschaftliche Erschließung des Schutzgebietes.

Von diesen: Standpunkte aus habe ich unsere beiden Ausstellungen als das Beste angesehen, was in bezug auf Entwicklung der Kolonie getan worden ist. So hielt z. B. einst bei einer Versammlung des Landwirtschaftlichen Vereins in Windhuk 1899, bei der ich anwesend war, einer der Herren einen schönen Vortrag über den Kartoffelbau, während ein zweiter einige von ihm selbst gezogene Garteufrüchte, darunter auch Äpfel, vorzeigte. Ich konnte nicht umhin, bei aller Anerkennung des ersteren Vortrages doch den zweiten, der lediglich in dem Vorzeigen des Ergebnisses praktischer Arbeit bestanden hatte, als den besseren zu bezeichnen. Äber Südwestafrika sind schon Berge von Büchern geschrieben worden, namentlich von solchen, die nur kurze Zeit drüben waren, dann aber in der Äeimat für lange Zeit alshervorragende Landeskenner" galten. Ich kann nur sagen, wer einen Vorschlag über die Entwicklung Südwestafrikas zu machen hat, der schreibe und drucke möglichst wenig darüber, sondern gehe hinüber und führe ihn aus, oder lasse ihn durch einen anderen ausführen. Denn ein Farmer, der drüben bei der landwirt­schaftlichen Ausstellung einige gute Zuchtkühe vorführt, ist für den Wert der Kolonie weit höher einzuschätzen als ein solcher, der ein gutes Buch über die dortige Viehzucht schreibt, selbst aber zu Äause bleibt.

Die Entschädigungsfrage.

Da das vorliegende Kapitel auch die Zukunft des Schutzgebietes in den Bereich seiner Betrachtungen gezogen hat, so kann es nicht geschlossen werden, ohne gleichfalls die Frage des Wiederaufbaues des durch den Aufstand Zerstörten zu berühren. Wir können in Zukunft kein staatlich geleitetes Besiedlungswerk größeren Stiles beginnen uud dabei achtlos au den früher schon vorhanden gewesenen blühenden, jetzt aber verwüsteten Farmen vorüber-- gehen. Im staatlichen Leben kennt man uur den Standpunkt der reinen Interessenpolitik, der jedoch auf seiteu des einzelnen nicht minder vorherrscht wie auf feiten des Staates. Nur ist der Staat der hierzu Berechtigtere, da ihm die Vertretung des Allgemeinwohls obliegt. Denn was er dem einen Teil seiner Untertanen zuweudet, muß er dem anderen entziehen, uud letzteres kann er nur verantworten, wem: das erstere im Interesse der All­gemeinheit liegt. Gefühlspolitik gibt's für ihn nicht.

Bedauerlicherweise ist in der vorliegenden Sache dieser Kernpunkt in­folge Äereinziehens anderer Fragen vollständig verdunkelt worden. Mit mehr Energie als Klugheit stellten sich die Geschädigten auf den Standpunkt: Ans steht das Recht zur Seite, denn Ihr die Regierung wie die gesetz-