Kapitel XI.
Die wirtschaftliche Erschließung des Schutzgebietes.
Die Konzessionsgesellschaften.
MWW^ragen wir nun, in welcher Weise das alte Vaterland die im Schutz- ^vWA^ gebiet vorgefundenen Werte zu erschließen versucht hat, so müssen wir leider die Konzessionsgesellschaften an die Spitze setzen. Denn diese haben vermöge ihres großen Besitzes im Schutzgebiet, nicht zum wenigsten aber durch ihre Macht iu der Äeimat seiner wirtschaft-- liehen Erschließung ihren Stempel aufgedrückt. Aber nicht einzelne Per- sonen haben diese wenig erfreuliche Erscheinung etwa verschuldet, soudern, wie ich noch des näheren darlegen werde, die Gesamtheit des deutschen Vaterlandes und Volkes. Vor dem Aufstand befanden sich etwa 40 vÄ. des ganzen Schutzgebietes in den Händen der Gesellschaften, gegen etwa 20 vÄ. in denjenigen der Regierung/") Allerdings muß von dem Land- besitz der Gesellschaften^) der ganze Küstenstrich, als zu Besiedlungszwecken ungeeignet, abgestrichen werden, so daß der verbleibende Rest höchstens
*) Nach einer Berechnung der Landesvermessung in Windhuk stellen sich die Zahlen genau, wie folgt: 1. Gesellschaften 276 450 ql<m, 2. Eingeborene 287 567 qkm, 3. Negierung 149 860 qkm. Hierbei ist der sogenannte Caprivizipfel außer Betracht gelassen.
*') Auf die einzelnen Gesellschaften verteilt sich das benutzbare Gesellschaftsland, wie folgt: 1. Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika 33 000 ql<m, 2. Kaoko-Land- und Minengesellschaft 25 000 qkm, 3. Hanseatische Land-, Minen- und Handelsgesellschaft 10 000 qKm, 4. South African Territories Ltd. 10 300 qkm, 5. Siedlungsgesellschafr für Deutsch-Südweftafrika 10 000 qkm, 6. South West Africa Company 13 000 ql<m.