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Die Konzessionsgesellschaften.
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berechtigung an einzelne ab, nur zu etwas höheren Preisen. Einige aber taten gar uichts und ließen auch andere nichts tun. Für ihre Gebiete hieß es: „Über allen Wipfeln ist Ruh." Hieraus ergibt sich, daß ebenso die Entwickln»«, des Bergbaues in den Äänden der Regierung besser aufgehoben gewesen sein würde. Auch in dem weiteren Stadium seiuer Tätigkeit macht sich das Dasein der Gesellschaften dem Bergbaner insofern wenig angenehm bemerk- bar, als er sich einer doppelten Besteuerung ausgesetzt sieht, und zwar seitens der Gesellschaften wie seitens der Regierung. Zuweilen werdeu auch ^lntergesell- schaften gegründet, die an die Muttergesellschafteu eine Abfindungssumme zu entrichten haben. Kurz, auch die Verleihung der Minenrechte an große Privatgesellschaften hat kein anderes Ergebnis gehabt, als einen hemmenden Faktor in die Entwicklung des Schutzgebietes zu bringen.
Daß wir auf eine derart schiefe Bahn gelangt sind, dafür darf man jedoch, wie schon gesagt, nicht einzelnen Personen die Schuld beimessen, am allerwenigsten aber der Regierung. Einerseits hat diese bei Besitzergreifung des Schutzgebietes, wie im Kapitel VIII dargelegt, die Mehrzahl der Konzessionen bereits vorgefuudeu, anderseits stammt deren Bestätigung wie auch die Verleihung reiner Regierungskonzessionen aus einer Zeit, wo in ganz Deutschland niemand viel für die Kolonien übrig hatte und niemand für sie Lasten übernehmen wollte. Bestand doch sogar bis 1892 eine deutsche Regieruugsgewalt in Südwestafrika im Grunde nur auf dem Papier, und für das Schutzgebiet drohte zu jener Zeit allgemeine Stagnation. Der damalige Kolonialdirektor versuchte infolgedessen — es sei mir der Ausdruck gestattet - - wieder „Leben in die Bude" zu bringen. Er griff zu diesem Zweck auf das Ideal zurück, das dem Fürsten Bismarck vorgeschwebt hatte: „Der Kaufmann muß voran, Regierung uud Schutztruppe erst nach- solgen", und schob kaufmänuische Gesellschaften in den Vordergrund mit dein Bedeuten, sich zu helfen, fo gut sie köuuten. Die Konzessionen kosteten mithin dazumal dem Staate uichts als einige Federstriche, waren aber dafür um so reichlicher ausgestattet. Für die Gesellschaften dagegen bedeuteten sie bei geringen eigenen Anlagekosten einen Wechsel aus die Zukunft, den bei gegebener Zeit zu präsentieren sie sich vorbehalten konnten. Bestand doch der größte Teil des Anlagekapitals bei fast allen in sogenannten Gründeraktien, für die keinerlei Barzahluug zu leisten gewesen war. Der Kaufmann Lüderitz und dessen Rechtsnachfolgerin, die Deutsche Kolouial-Gesellschaft für Südwestafrika, die als einzige Ausnahme ihre Konzessionen sofort auszunutzen versuchten, hatten dagegen nur ein gründliches Fiasko zu verzeichnen.