Z26 Kapitel IX. — Die Häuptlinge des Schutzgebiets.
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Die Stellung der Häuptlinge zu ihren Stammesgenoffen.
Die Negierungsform hatte sich bei den Hottentotten sowohl wie bei den Hereros in einer ganz anderen Bahn entwickelt als bei den übrigen Eingeborenen Afrikas. Während wir dort sonst die Häuptlinge immer und überall als uuumschränkte Herren über Leben und Eigentum ihrer Bluter- tanen, mithin die absolute Monarchie in ihrer ausgesprochensten ^orm finden, treten uns hier die Stammeshäupter mehr als „primi inter pares" entgegen. Die Regierungsgewalt liegt mehr bei dem Rat der Ältesten, deren Vorsitzender der Häuptling ist, als bei der Person des letzteren. Nur be- sonders begabte Herrschernaturen wie Witbooi haben, aber lediglich gestützt auf die eigene Person, eine wirklich beherrschende Stellung zu gewinnen ver- standen. Sogar gestraft konnte der Kapitän durch das Gericht der Stamm- ältesten werden. Die einzige Strafe, der er nicht unterlag, war die Prügelstrafe, die sonst ohne Ansehen der Person verhängt wurde.
Diese für Hottentotten und Neger fast allzu freie Negierungsform mag bei den ersteren der frühzeitigen Berührung mit den in die Kapkolonie ein- gedrungenen Weißen ihre Entstehung verdanken. Zufällig waren die ersten Eindringlinge Holländer, denen dann die Engländer folgten, die beide damals schon unter den Völkern Europas gleichfalls die freieste Regiernngsform besaßen. Die vom Norden in das Schutzgebiet gekommenen Bantus haben dann wohl während der zahlreichen kriegerischen und friedlichen Berührungen mit den Hottentotten sich allmählich wohl oder übel auch deren Regieruugsform augepaßt. Der Vater des jetzigen Oberhäuptlings, der alte Kamaherero, hatte uoch eine nahezu autokratische Gewalt besessen. Er verfuhr mit Leben und Eigeutum seiner Untertanen ganz nach der alten Negersitte. Mit seinem Tode und der damit beginnenden Erbfolgestreitigkeit verfiel jedoch diese Machtstellung wieder. Die anfällgliche Ohnmacht seines Sohnes und Nachfolgers haben wir ja bereits kennen gelernt. Strafen innerhalb des Stammes uud gar die Todesstrafe hat es feit dem Ableben des alten Kamaherero unter den Hereros uicht mehr gegeben. Selbst Morde blieben uugesühut. Im Gegensatz zu deu Hereros hat sich dagegen bei den für sich abgeschlossen lebenden Ovambos die alte absolute Häuptlingsgewalt in ihrer krassesten ^orm aufrechterhalten. Bei ihnen pflegt sich jeder Häuptling zu einem mehr oder weniger blutgierige» Tyrannen zu entwickeln.
Bei aller Ohnmacht ist jedoch auch bei den Hottentotten und Hereros die Stellung der Stammesoberhäupter in ihrer Mehrzahl immerhin in einer