Kapitel IX.
Die Häuptlinge des Schutzgebiets/)
Im allgemeinen.
eits in dem Abschnitt „Schutzverträge" habe ich dargelegt, daß die Stellung des Gouverneurs bisher in etwas derjenigen der alten rönüsch--deutschen Kaiser geglichen hat (S. 240). Auch letztere hatten auf den guten Willen ihrer Vasallen, sowie mit Aufständen von deren Seite rechnen müssen, falls sie Grund zur Anzufrieden-' heit zu haben glaubten. Erst durch die Ereignisse getriebeil, sind wir jetzt an eine Änderung dieses Verhältnisses herangetreten. Aber welche Opfer es kostet, das sehen wir auch jetzt erst. Für das alte Vaterlaud würde es daher schon besser gewesen sein, wenn es gelungen wäre, den Ausgleich zwischen der weißen und der farbigen Nasse auf wettiger gewatsamem Wege herbeizuführeu. Anscheinend sind wir vor Beginn des jetzigen großen Aufstandes auf dem Wege hierzu gewesen. Welche Ursachen diese beginnende Entwicklung so jäh unterbrochen haben, will ich einer späteren Erörterung vorbehalten. Vorbedingung des Verständnisses hierfür ist jedoch auch die Kenntnis von den Persönlichkeiten der mächtigsten eingeborenen Häuptlinge und ihrer politischen Stellung.
Wie bereits erwähnt, haben im Schutzgebiet die Häuptlinge aus dein .holländischen die Bezeichnung „Kapitän" angenommen. Bei den Äereros hat sich indessen dieser Titel nie völlig einzubürgern vermocht, da sie sich — anders als die .Hottentotten - durchweg ihrer eigenen Sprache bedienen uud sich in dieser gegenseitig mit dem Titel „Omuhona", d.i. „Äerr", anreden. Diesem Titel» entspricht mehr das deutsche „.Häuptling", daher ziehe ich bei den .Hererokapitänen diese Benennung vor.
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