254 Kapitel VIII. - Die Eingeborenen.
SMWSMWMMMDMMMMNWSWWSWSWlIWWlINNW
auf Gestattung der ausnahmsweisen Einfuhr dieser Gewehre ein Ende zu machen, wurde schließlich das Einfuhrverbot für sie aufgehoben und an dessen Stelle ein Einfuhrzoll von 150 Mark pro Gewehr und von 10 Mark pro Kilogramm Patronen gesetzt, ein Zoll, der einem Einfuhrverbot gleichkommt.
Die Gründe zur Verhinderung der Bewaffnung der Zivilbevölkerung mit dem Militärgewehr liegen nahe. Kein seiner Verantwortung bewußter Gouverneur hätte sie außer acht lassen können, am allerwenigsten, solange er mit selbständigen Eingeborenenstämmen zu rechnen hatte. Die Gefahr, daß dieses Gewehr, noch viel mehr aber die Munition auf unrechtmäßige Weise auch in die Äände von Eingeborenen käme, war zu groß und die Kontrolle über die zum Teil auf kleine Stationen zersplitterte Schutztruppe zu schwierig. Eine allgemeine Bewaffnung der Zivilbevölkerung mit dem Militärgewehr, wie sie bei dessen Freigabe ohne Zweifel erfolgt sein würde, hätte daher die Nechtschaffenheit unserer Ansiedler wie auch die Pflichttreue einzelner Schutz- truppenangehöriger auf eine harte Probe gestellt.^) Wäre die Gewißheit gegeben gewesen, daß etwa veruntreute Munition wenigstens in den Äänden Weißer geblieben wäre, so würde man sich eher mit der Sache haben abfinden können. Diese Gewißheit lag aber nicht vor, und man mußte daher auch sür die Weißen eine Beschränkung eintreten lassen, die jedoch von diesen übel empfunden worden ist, obschon die dadurch erstrebte Sicherheit und Ruhe im Schutzgebiet mit in ihren: eigensten Interesse lag.^*)
Der Alkohol.
Die Alkoholfrage hat insofern eine gewisse Ähnlichkeit mit der Be- waffnungsfrage, als auch für Spirituofen der Eingeborene bereit ist, sein letztes Äab und Gut zu opfern. Einen wesentlichen Unterschied bietet sie indessen wieder insofern, als seine Freigabe die Macht der Eingeborenen nicht erhöht, sondern gebrochen haben würde. Kennen wir doch eine ähnliche Erfahrung aus Amerika, wo das „Feuerwasser des weißen Mannes" wesentlich
*) 1895 wurde z. B. ans dem Scheibenstande in Windhnk eine Kiste mit 20 00V Patronen, Modell 88, vergraben gefunden, in welcher Absicht, liegt nahe.
**) Noch 1904 erfolgte ans die fortgesetzten Klagen der Ansiedler seitens der Kolonialabteilnng eine Anfrage an das Gouvernement, ob nicht das Militärgewehr frei- gegeben werden könnte. Da ich damals das Truppenkommando bereits abgegeben hatte, wies ich darauf hin, daß an dieser Frage der Truppenkommandeur mehr beteiligt sei als der Gouverneur, und übersandte die Frage dem General v. Trotha mit der Bitte um Antwort. Der letztere sprach sich dann gegen die Freigabe noch viel schärfer aus, als ich dies je getan hatte.