Rechtspflege. 243
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Rechtspflege.
Das Gebiet, auf dem Zusammenstöße zwischen der weißen und farbigen Rasse am ehesten zu erwarten waren, war naturgemäß dasjenige der Rechts- pflege. Mit Recht waren die Schutzverträge darauf bedacht gewesen, die weiße Rasse der Gerichtsbarkeit der Eingeborenen zu eutziehen. Indesseu
Der Gouvernementsgarten in Windhuk.
waren die bezüglichen Vertragsbestimmungen weder klar uoch eiuheitlich. Dies ergibt sich aus der uachstehenden Zusammenstellung. Es sollten die Streitigkeiten zwischen Weißen und Eingeborenen welcher Art, ob krimineller oder ziviler Natur, ist nicht immer hinzugefügt wie folgt, eutschiedeu werden:
1. Durch den von Seiner Majestät hierzu berufeuen Vertreter im Verein mit einem Beisitzer des betreffenden Kapitäns:
In den Verträgeil mit den Bethanier--Äottentotten und den Äereros.
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