Druckschrift 
Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika : mit 176 Abb. u. 20 Skizzen / von Theodor Leutwein
Entstehung
Seite
227
Einzelbild herunterladen
 

Bezirks- und Distriktsverwaltungen. Gerichtswesen. 227

NWDDMMSSSMSWSlIWSMWWWSMVWMNW

Vizefeldwebel d. R. Voigts bei einer Felddienstübung 1900.

der Bezirksamtmann zugleich Kompagniechef war, nur durch den Gouverneur verfügt werden. Ebenso waren Fahrzeuge, Reit- und Zugtiere für beide Verwaltungen scharf getrennt. Immerhin blieben zwischen diesen noch mancherlei Reibungsflächen bestehen, wie solche zu deu kolonialen Eigen­tümlichkeiten zu gehören scheinen. Im allgemeinen aber hat der Verwaltungs- Mechanismus, der, soweit die Kriegsverhältnisse dies gestatteten, bis zum heutigen Tage aufrechterhalten geblieben ist, gut ineinander gegriffen.

Ursprünglich hatten die Bezirksamtmänner, soweit sie juristisch gebildete Beamte waren, nebenamtlich auch als Richter zu funktionieren. Mit Zu­nahme der weißen Bevölkerung wurde indessen dieser Zustand unhaltbar. Es ging nicht an, daß der Bezirksamtmann auf erfolgte Berufung über beanstandete Verwaltungsmaßnahmen dann in seiner Eigenschaft als Richter gegen sich selbst entschied. 1903 sinden wir daher das Schutzgebiet in drei große Gerichts­bezirke geteilt mit dem Sitz der Richter in Keetmanshoov, Windhuk und Swakopmund (Dr. Forkel, Dr. Schottelius, Dr. Oswald). Außerdem bestand in Windhuk ein Obergericht mit einem eigenen Richter (Oberrichter Richter).

Auch die Gerichtsverwaltung nahm mangels eigener Kräfte diejenigen der Schutztruppe mit in Anspruch. Namentlich empscmd letztere störend die Äbermitt- lung von Vorladuugen und Zahlungsbefehlen an einzeln wohnendeFarmer, die bei den ungeheuren Entfernungen große Anforderungen an das Pferdematerial stellte.

Teilnahme der Bevölkerung an der Verwaltung.

Zum ersten Male sand in Südwestafrika die Heranziehung der Be­völkerung zur Beratung bei einer Verwaltungsmaßnahme anläßlich der 1895

15*