Kapitel VII.
Die militärische und bürgerliche Organisation des Schutzgebietes.
Die Schutztruppe.
^a die Verwaltung des Schutzgebietes bis in die neueste Zeit zu einem großen Teil der Schutztruppe mit obgelegen hat, ist es erforderlich, zuuächst deren Organisation kennen zu lernen. Der Gedanke des Fürsten Bismarck, uusere überseeischeu Besitzuugeu lediglich als Äaudelskolouieu anzusehen und in diesen dein Kaufmann zugleich mit der Verwaltung auch deu Schutz zu übertragen, hat sich in unseren drei großen afrikanischen Kolonien Ostafrika, Kamerun und Südwestasrika nicht lange halten können. In allen drei finden wir schließlich sogar eine mehr oder weniger ausgeprägte reine Militärverwaltung. Die Zeit der, um mich so auszudrücken, kaufmännischen Verwaltung reüchte^M Südwestafrika von 1885 bis 1891. Das letztgenannte Jahr ist das Gründungsjahr der südwest-- afrikanischen Schutztruppe, die indessen zunächst nur eine mittels Anwerbung ergänzte und der Person des Kommandeurs verpflichtete Privat- truppe war. Solange die Truppe, wie solches von 1891 bis 1893 der Fall, nur aus 30 bis 50 Kopse» bestaub, ergaben sich aus diesem Privatverhältuis keine Anzuträglichkeiten. Die Truppe führte in der genannten Zeit im allgemeinen ein friedliches Stilleben, mehr durch ihr Dasein als durch kriegerische Tätigkeit wirkend. Die Notwendigkeit eines Einschreitens gegen Kapitän Witbooi brachte ihr jedoch 1893 eine Erhöhung auf
^.'eutwein, Elf Jahre Gouverneur von Deutsch--Südweftafrika, 14