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Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika : mit 176 Abb. u. 20 Skizzen / von Theodor Leutwein
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224 Kapitel VII. Die militärische und bürgerliche Organisation des Schutzgebietes.

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Abreise des Gouverneurs auf Heimatsurlaub 1902.

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Bezirks- und Diftriktsverwaltungen. Gerichtswesen.

Das Streben, die Militärdistrikte nach und nach lediglich mit Ver­waltungsaufgaben zu betrauen, sührte von selbst zu deren allmählicher Um­gestaltung in Polizeidistrikte, die den nächsthöheren Verwaltungskörpern, d. i. den Bezirksämtern, '') angegliedert wurden. Die bisherigen, für beide Ver­waltungen getrennten Instruktionen wurdeu nunmehr in eine gemeinsame umgewandelt, die in Anlage 1 wiedergegeben ist. Die Bezirksämter waren in der Regel mit Zivilbeamten besetzt, die Distrikte mit Offizieren, doch gab es, wie das nachfolgende Verzeichnis bezeugt, in beiden Fällen auch Ausnahmen. Im allgemeinen herrschte bei der Kolonialverwaltung das Be­streben, die Verwaltungsstellen allmählich sämtlich mit Zivilbeamten zu be­setzen. Auch die Ersetzung der bisher von der Truppe abkommandierten Polizisten durch ein Zivilpolizeikorps nach dem Muster der heimatlichen Schutzmannschaften war bei Beginn des Äereroaufstandes bereits beschlossene Sache und ist nur infolge desselben vertagt worden. Einzelne Zivilpolizisten, durchweg ehemalige Angehörige der Schutztruppe, waren jedoch zur Ent­lastung der letzteren auch jetzt schon allgeworben worden.

Im Jahre 1903 gab es im Schutzgebiet sechs Bezirksämter mit 13 diesen unterstellten Distriktsverwaltungen. Danebeu bestanden noch zwei infolge besonderer Umstände erhalten gebliebene selbständige Militärdistrikte, deren

Itt99 erhielten die bisherigen Bezirkshanvtmannschaften diese Bezeichnung.

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