Die Stellung des Gouverneurs. 219
immer noch eingeborene Soldaten besessen, unter denen zweifellos auch Stammesangehörige der Aufständischen geweseu siud. Vor dem Auf- stände mag die höchste Zahl der ausgebildeten eingeborenen Soldaten und Polizisten bei der Truppe 130 betragen haben.
Die Stellung des Gouverneurs.
In bezug auf die Stellung des Gouverneurs zur Schutztruppe bestimmt die Allerhöchste Kabinettsordre vom 16. Juli 1896 folgendes:
„Die in den afrikanischen Schuhgebieten zur Verweuduug gelangenden Schutztruppen werden dem Reichskanzler unterstellt. Iu weiterer Folge unterstehen sie dem betreffenden Gouverneur oder Laudeshauptmauu und demnächst dem Kommandeur. Ob uud inwieweit diese Unterstellung unter den Gouverneur bzw. Landeshauptmann eintretendenfalls auf dereu Stellvertreter überzugehen hat, bestimmt der Reichskanzler."
Die schwierige Frage, in welches Verhältnis hiernach ein Gouverneur, falls er mehr selbst Soldat ist, zur Schutztruppe treten soll, hat die Schutztruppen- Ordnung in sehr glücklicher Weise gelöst. Sie bestimmt hierüber folgendes: