Die katholischen Missionen.
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Anhang zur Einleituug des allgemeinen Teils (A).
Die christlichen Missionen in (len Deutschen Schutzgebieten.
§ 14.
Die katholischen Missionen.
Für die katholischen Missionen ist die oberste Zentralbehörde unter dem nach kurialer Auffassung als parochus mundi und episcopus universale geltenden Papste die S. Congregatio de Propaganda fide in Rom, gewöhnlich die „Propaganda“ genannt; sie wurde von Gregor XV. i. J. 1G22 gestiftet und hat für die Missionsländer die Zuständigkeit zu allen Massnahmen, die sonst den verschiedensten kirchlichen Organen und Behörden zustehen, bis zur völligen Aufhebung oder beliebigen Ergänzung oder Änderung des gesamten jus humanum daselbst 1 ). Der Propaganda sind sowohl die apostolischen Vikariate wie auch die apostolischen Präfekturen — letztere die Vorstufen der ersteren — direkt unterstellt.
Die katholischen Missionen in deutschen Schutzgebieten 2 ):
I. Deutsch-Ostafrika.
1. Apostolisches Vikariat Nord-Sansibar.
In diesem Vikariat sind zwei Orden tluitig:
a) Die im Jahre 1702 gegründete „Kongregation der Väter vom heiligen Geiste“, welche in Sansibar bereits seit 1862, im jetzigen Deutsch- Ostafrika seit 1866 wirkt. Ausser Sansibar selbst, von wo aus hauptsächlich für das Schutzgebiet gewirkt wird (i. J. 1900: 4 Patres, 5 Laienbrüder, 8 Schwestern; in Katechistenschulen 41 Knaben, 37 Mädchen) sind 11 Stationen:
Bagamoyo mit Kimamgnombe (i. J. 1900: 3 PP., in Schulen: 110 Knaben, 98 Mädchen); Mandera mit Neu-Strassburg — Bezirk
1) Mejer, Die Propaganda, ihr Recht und ihre Provinzen (2 Bde.); Mejer, Kirchenrecht S. 341 ff.; Zorn, Kirchenrecht S. 318 ff. — Die staatsrechtliche Grundlage s. oben S. 25.
2) Die nachfolgenden Angaben sind der Missionszeitschrift „Gott will es“ (M.- Gladbach, A. Riffarth, 12. Jahrg. 1900) sowie den in den amtlichen, dem Reichstage vom Reichskanzler in den Denkschriften vorgelegten Missionsberichten entnommen. ■