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Deutsches Kolonialrecht : eine orientierende Schilderung der aussereuropäischen Erwerbungen des Deutschen Reiches und Darstellung ihrer Rechtsordnung nebst dem Text und Erläuterungn der diese Schutzgebiete betreffenden Gesetze und kaiserlichen Verordnungen / Karl Gareis
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Die katholischen Missionen.

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Anhang zur Einleituug des allgemeinen Teils (A).

Die christlichen Missionen in (len Deutschen Schutz­gebieten.

§ 14.

Die katholischen Missionen.

Für die katholischen Missionen ist die oberste Zentralbehörde unter dem nach kurialer Auffassung als parochus mundi und episcopus univer­sale geltenden Papste die S. Congregatio de Propaganda fide in Rom, ge­wöhnlich diePropaganda genannt; sie wurde von Gregor XV. i. J. 1G22 gestiftet und hat für die Missionsländer die Zuständigkeit zu allen Mass­nahmen, die sonst den verschiedensten kirchlichen Organen und Behörden zustehen, bis zur völligen Aufhebung oder beliebigen Ergänzung oder Änderung des gesamten jus humanum daselbst 1 ). Der Propaganda sind sowohl die apostolischen Vikariate wie auch die apostolischen Präfekturen letztere die Vorstufen der ersteren direkt unterstellt.

Die katholischen Missionen in deutschen Schutzgebieten 2 ):

I. Deutsch-Ostafrika.

1. Apostolisches Vikariat Nord-Sansibar.

In diesem Vikariat sind zwei Orden tluitig:

a) Die im Jahre 1702 gegründeteKongregation der Väter vom heiligen Geiste, welche in Sansibar bereits seit 1862, im jetzigen Deutsch- Ostafrika seit 1866 wirkt. Ausser Sansibar selbst, von wo aus haupt­sächlich für das Schutzgebiet gewirkt wird (i. J. 1900: 4 Patres, 5 Laien­brüder, 8 Schwestern; in Katechistenschulen 41 Knaben, 37 Mädchen) sind 11 Stationen:

Bagamoyo mit Kimamgnombe (i. J. 1900: 3 PP., in Schulen: 110 Knaben, 98 Mädchen); Mandera mit Neu-Strassburg Bezirk

1) Mejer, Die Propaganda, ihr Recht und ihre Provinzen (2 Bde.); Mejer, Kirchenrecht S. 341 ff.; Zorn, Kirchenrecht S. 318 ff. Die staatsrechtliche Grund­lage s. oben S. 25.

2) Die nachfolgenden Angaben sind der MissionszeitschriftGott will es (M.- Gladbach, A. Riffarth, 12. Jahrg. 1900) sowie den in den amtlichen, dem Reichstage vom Reichskanzler in den Denkschriften vorgelegten Missionsberichten entnommen.