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Geschichte der deutschen Kolonialpolitik / von Alfred Zimmermann
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1890-1896.

Kolonien angingen. Eine wissenschaftliche Zeitschrift) machte alle wertvolleren Forschungsergebnisse bekannt, eine Sammlung der Kolonialgesetze^) erleichterte die Übersicht über die Tätigkeit der Behörden der Schutzgebiete und jährliche Denkschriften boten ein Bild ihrer Entwicklung.

2. Entwicklung Ostafrikas.

Während der ganzen Zeit der Tätigkeit des Geheimrats vi-. Paul Kayser an der Spitze der Kolonialverwaltung hat Ost­afrika im Vordergrund gestanden. Gleich bei dem ersten Zu­sammentritt des Kolonialrats Anfang Juni 1391 waren ostafri­kanische Angelegenheiten Hauptgegenstände der Beratung: der Zolltarif, die Zollordnung, die am 1. April 1393 in Kraft traten, und ein von der Regierung mit der Ostafrikanischen Gesellschaft geschlossener Vertrag betreffend den Bau einer Eisenbahn von Tanga nach Korogwe. Die Gesellschaft verpflichtete sich "darin, bis zum 1. November 1391 eine Bahngesellschaft mit mindestens vier Millionen Mark Kapital ins Leben zu rufen. Diesem Unter­nehmen sollte sie alles nötige Land unentgeltlich überweisen, während sie selbst dafür an beiden Seiten der Linie das herren­lose Land in der Breite von je drei Kilometern und für jeden fertigen Kilometer Bahn außerdem je 40V0 Land an andern Stellen zugestanden erhielt. Nachdem auch der Bundesrat der Vereinbarung zugestimmt, wurde der inzwischen gebildeten Bahn­gesellschaft am 16. Dezember 1391 das Recht zum Bau und Betrieb dieser ersten kolonialen Eisenbahn verliehen.

Inzwischen hatte das Gouvernement Ostafrikas seine Auf­merksamkeit vorwiegend militärischen Angelegenheiten zugewendet. Auf Berichte über unruhiges Verhalten der Eingeborenen in ver­schiedenen Gegenden des Innern war Ende Juni der Kommandeur der Truppen v. Zelewski mit drei Kompagnien nach dem Süden gegen den unbotmäßigen gefurchteren Stamm der Wahehes zu Felde gezogen. Später unternahm der Kompagnieführer vr. Schmidt einen Zug gegen die Mafitis im Südwesten, während

6) Mitteilungen aus den Schutzgebieten.

») Deutsche Kolonialgesetzgebung, hg. von Riebow, Zimmermann usw.