4. Karolinen- und Marshallinseln.
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Ort und Stelle wurde in die Hand eines Landeshauptmannes, des Admirals a. D. Freiherrn v. Schleinitz, gelegt.
Die Kompagnie, deren erstes Schiff „Papua" bei der Ausfahrt in der Torresstraße scheiterte, legte ihre erste Station in Finschhafen an.
Die Beziehungen zu Frankreich in der Südsee regelte ein Vertrag vom 24. Dezember 1335. Deutschland verzichtete darin auf alle Versuche, von den bei Tahiti gelegenen „Inseln unter dem Wind" oder den „Neuen Hebriden" Besitz zu ergreifen. Dafür versprach Frankreich bei etwaiger Annexion dieser Gruppen alle dort von Deutschen auch betreffs der Arbeiteranwerbung erworbenen Rechte zu achten.
4. Karolinen- und Marshallinseln.
Neben dem Hause Eodeffroy hatte die Firma Robertson & Hernsheim eine Reihe von Niederlassungen auf der weit ausgebreiteten Gruppe der Karolinen und der Marsh allinseln^) angelegt. Die ersteren gehörten mit zu dem Teile der Welt, den die Spanier Ende des 15. Jahrhunderts durch Papst Alexander VI. zuerkannt erhalten hatten. Nach einigen Missionsversuchen zu Anfang des 13. Jahrhunderts hatten sie aber nie wieder Schritte getan, um auf diesen Inseln geordnete Verhältnisse einzuführen und zu erhalten. Nordamerikanische Missionare hatten im 19. Jahrhundert sich ungestört dort angesiedelt, und fremde Händler trieben lange ungehindert ihre Geschäfte. Erst im Jahre 1375 machte der Gouverneur der Philippinen Spaniens Hoheitsrechte über die Karolinen plötzlich wieder geltend. Wie früher geschildert, traten damals England und Deutschland gemeinsam dem spanischen Anspruch entgegen und betonten unterm 4. März 1375 in einer Note, daß ihnen weder ein Vertrag bekannt wäre, nach dem die Karolinen- oder Palauinseln zum spanischen Besitz gehörten, noch irgendeine dort getroffene staatliche Einrichtung.
S) Deutschland besaß seit 1373 mit den Marshallinseln wie den Ellice- und Duke os Aort-Inseln Verträge und das Recht zu einer Kohlenstation in Ialuit.