Zweiter Teil.
Die ersten überseeischen Besitzungen. 1884-1887.
1. Erwerb SüdvoestafriKas.
HÄMit der Zusage deutschen Schutzes für die Lüderitzschen Er- Werbungen war 0er Besitz Südwestafri^as für Deutschland begreiflicherweise noch keineswegs gesichert. Unbekümmert um die deutsche Erklärung und die nach London gerichteten Noten bemühte sich unter dem Drucke verschiedener Interessenten der damalige englische Staatssekretär des Kolonialamts Lord Derby, die Kapregierung zu veranlassen, das von Deutschland ins Auge gefaßte herrenlose Gebiet schleunigst zu annektieren. Obwohl er im Oberhaus auf eine Anfrage des Lord Sidmouth am 19. Mai einräumen mußte, daß England niemals Anspruch auf die süd- westafrikanische Küste erhoben und dort auch nie eine Regierung eingerichtet habe und nur vor 90 Iahren einmal dort englische Truppen gelandet seien, so daß mit Recht die Frage aufgeworfen werde, inwieweit ein nomineller Anspruch jetzt noch für gültig angesehen werden könne, konnte man sich in England nicht entschließen, ohne weiteres einzulenken.
Am 3. Juni 1834 telegraphierte der Konsul aus Kapstadt, daß die Kapkolonie sich bereit erklärt habe, die Küstenstrichs bis zur Walfischbai einschließlich Angra Pequena zu übernehmen. Bismarck legte hiergegen am 4. in London telegraphisch Verwahrung ein und forderte unterm 10. den Botschafter auf, Lord Granville nachdrücklich an die ganze Entwicklung der Angelegenheit zu erinnern. Lord Granville habe unsere Noten absichtlich mißverstanden. Er habe das Gefühl, daß wir von England „nicht auf dem Fuße der Gleichheit behandelt worden" seien. „Und dieses Gefühl wird verstärkt durch die Erklärungen, welche verschiedene englische Staatsmänner in dem Sinne abgegeben haben,