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Geschichte der deutschen Kolonialpolitik / von Alfred Zimmermann
Entstehung
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Die ersten überseeischen Besitzungen. 18841887.

der Kolonie, wie sie die Erteilung eines Schutzbriefes zur Vor­aussetzung gehabt hätte, zu denken. Wohl oder übel mußte sich die Regierung damit abfinden und bessere Zeiten abwarten. Bei der Menschenleere und dem Mangel an europäischen Unter­nehmungen in dem großen Gebiete war das möglich, falls es gelang, die eingeborenen Stämme davon abzuhalten, die früheren, alle europäischen Unternehmungen gefährdenden Fehden fort­zusetzen.

Die Regierung entschloß sich daher im Mai 1835 für die Kolonie einen Reichskommissar in der Person des Metzer Amts­gerichtsrats Dr. Goering, dem ein Referendar als Sekretär und ein Unteroffizier beigegeben wurden, zu ernennen. Gleichzeitig wurde der Missionar, Pastor Dr. Büttner, der viele Jahre in Deutsch-Südwestafrika tätig gewesen war, mit der Aufgabe be­traut, die verschiedenen Stämme zur freiwilligen Unterordnung unter das Reich zu bewegen und zu veranlassen, Frieden und Ruhe zu halten. Dr. Goering wählte zum Sitz des Kommissariats Rehoboth, den Hauptplatz der Bastards, des fortgeschrittensten der Stämme. Seinen und Dr. Büttners Bemühungen gelang es in der Tat, sämtliche Häuptlinge des Landes zum Abschluß von Schutzverträgen zu bestimmen und die Ordnung für den Augen­blick herzustellen. Die erste deutsche Kolonie war damit Ende 1835 eingerichtet.

2. Erwerb von Togo und Kamerun.

Im nördlichen Westafrika hatten die dort tätigen deutschen Kaufleute auf die erste Nachricht vom Stimmungswechsel des Reichskanzlers hin, noch bevor es zu der Entsendung eines Kaiser­lichen Kommissars kam, Vereinbarungen mit den Negerhäuptlingen zu schließen begonnen. Bereits im Herbst und Winter 1883 hatte der Agent Woermanns, E. Schmidt, Malimba erworben. In gleicher Art ging dann der Vertreter der Firma Iantzen & Thor- mählen, Johannes Voß, vor. Am 1. Februar 1834 kam ferner bei Anwesenheit des deutschen KriegsschiffesSophie" in. Little Popo Zwischen den dortigen Häuptlingen und den deutschen Firmen eine Abmachung zustande, wonach die ersteren deutschen