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Handbuch des Deutschtums im Auslande : nebst einem Adressbuch der deutschen Auslandsschulen / hrsg. vom Allgemeinen Deutschen Schulverein zur Erhaltung des Deutschtums im Auslande
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Deutsche Schutzgebiete in der Südsee.

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Prov. Otago; 11. Wellington, Konsul (nebst einem Vize-Konsul), Provinzen Wellington, Hawkes Ban, Taranaki, Nelson und Marlborough.

e) Fidschi-Inseln: 12. Levuka (Insel Ovalau), Konsul.

Dagegen ressortiert der deutsche Vize-Konsul sür die Tonga-Inseln in Nukualofa vom Gouverneur von Samoa, der für diejenigen Inseln der Sttdsee, die nicht zu einem deutschen Schutzgebiet gehören und auch nicht dem Amtsbezirk eines andern Konsulats zugeteilt siud, mit konsularischen Befugnissen ausgestattet ist.

II. Die deutschen Schutzgebiete in der Südsee.

An der Erforschung und wirtschaftlichen Erschließung der Inselwelt Ozeaniens sind deutsche Kräfte schon lange in hervorragendem Maße beteiligt gewesen. Die Häuser Brander und Hackfeld gingen jenes nach Tahiti, dieses nach Honolulu, und die große Hamburger Firma Godeffroy legte in der zweiten Hälfte des verflossenen Jahrhunderts eiue ganze Reihe von Handelsstationen in der Südsee an, wohin ihr dann später andere Hamburger Häuser solgten. Die nordwestlichen Inselgruppen wurden durch die Reisen des Kapitäns Hernsheim sür den deutschen Handel gewonnen.

Gleichwohl sind in der Gründung von Kolonien England, Frankreich, die Niederlande und Spanien Deutschland zuvorgekommen. Erst im letzten Augen­blick hat auch das Deutsche Reich zugegriffen und dadurch zahlreiche wichtige deutsche Interessen lebenssähig erhalten.

Im Jahre 1880 bildete sich in Berlin eine Gesellschaft zur Schaffung großer Kolonialunternehmungen in der Südsee; als die deutsche Regierung in Asrika ihre Kolonialpolitik inaugurierte, konstituierte sie sich alsNeu- Guinea-Kompagnie" und entsandte eine Expedition nach Neu-Guinea, die an der Nordküste und in: Bismarck-Archipel die deutsche Flagge hißte. England hatte bisher dem Drängen seiner australischen Kolonien zur Besitzergreifung des östlichen Neu-Guineas uicht stattgegeben und einen in dieser Richtung unternommenen eigenmächtigen Schritt Queenslands sogar für ungültig erklärt, jetzt aber trat es selbst den deutschen Absichten mit seinen eigenen Ansprüchen entgegen. Der drohende Konflikt wurde durch den Vertrag vom 6> April 1886 in der Weise beigelegt, daß von dem östlich des 141. Meridians gelegenen Teil der Insel England den größeren südlichen Teil (229 102 ykrri), Deutschland den kleineren nördlichen (181 650 czkm), dem der NamenKaiser Wilhelmsland" gegeben wurde, erhielt. Durch einen Kaiserlichen Schutzbries vom 17. Mai 1885 wurde der Neu-Guinea-Kompagnie nicht nur über dieses Gebiet, sondern auch über den Bismarck-Archipel und die nördlichen Inseln der Salomonsgruppe die Ver­waltung übertragen, so daß ihr uun insgesamt 251005 c^m zustanden. Aber die Kompagnie, die später noch mit der 1891 gegründeten Astrolabe-Komvagnie vereinigt wurde, erzielte keine befriedigenden Erfolge und trat daher mit dem 1. April 1899 gegen eine Geldsumme und gegen Zusicherung weitgehender wirtschaftlicher Vor­rechte die Verwaltung an das Reich ab. Seitdem wirdDeutsch-Neu-Guinea", wie das Schutzgebiet sortcm hieß, durch einen Kaiserlichen Gouverneur aus Kosten des Reiches verwaltet. In demselben Jahre erfolgten zwei wichtige Veränderungen im deutschen Besitzstände: durch den mit England am 14. November abgeschlossenen Vertrag gab Deutschland seine Ansprüche aus die Tonga-Inseln auf und trat die Salomons-Jnfeln außer Bougainville und Buka (10000 cikm) an England ab, wofür dieses seine Ansprüche aus Samoa fallen ließ. Am 18. Juli desselben Jahres wurden dem Gebiete die von Spanien durch Vertrag vom 30. Juni käuflich erworbenen Karolinen-, Marianen- und Palau-Jnseln angegliedert, die 1885 Leo XIII., von Bismarck als Vermittler angerufen, den Spaniern zu­gesprochen hatte, obgleich Handel und Plantagen zum großen Teil deutsch waren.