276 Madagaskar. Mauritius- Seychellen. — Deutsch-Ostafrika.
XIV. Madagaskar. Mauritius. Seychellen.
Im Handelsverkehr Madagaskars stand Deutschland im Jahre 1901 bezüglich der Einfuhr mit 521 000 Frcs. an dritter, bezüglich der Aussuhr mit 1 341 000 Frcs. sogar an zweiter Stelle. Nach der deutschen Statistik belief sich im Jahre 1904 Deutschlands Einsuhr aus Madagaskar auf 3,8 Mill. Mk. «gegen 2,2 in 1899), seine Ausfuhr dorthin aus 0,2 Mill. Mk. (1899 ebensoviel). Von der Goldausfuhr, die fast ganz nach Frankreich geht, gelangte nach Deutschland nur für 7000 Frcs., von der Ravhiaernte wurde ^ nach Frankreich, Vs nach Deutschland ausgeführt. Von der Aussuhr an Häuten und Wachs erhielt letzteres nur den vierten Teil. Dagegen nahm es den größten Teil der Kautschukausfuhr auf. Auch das Holz von Madagaskar wird auf dem Hamburger Markt sehr geschätzt.') Selbständige deutsche Firmen gibt es hier nicht, da das bekannte französische Zollsystem die geschäftliche Betätigung der Fremden auf ein Mindestmaß einschränkt; es bestehen nur Niederlassungen zweier auswärtiger deutscher Häuser, die 40 Angestellte beschästigeu und mit 5—6 Mill. Mk. im Lande arbeitend)
Der deutsche Konsul in Tamatave nimmt gegenwärtig auch die Geschäfte des Konsulats in Fort Dauphin wahr.
Auf der britischen Insel Mauritius lebten im Jahre 1901 21 aus Deutschland gebürtige Deutsche Reichsangehörige. In Port Louis amtiert ein deutscher Konsul. — Die deutsche Flagge nahm im Jahre 1902 im Schiffsverkehr von Mauritius mit 26 738 Reg.-Tons oder 3,5 o/o die dritte Stelle ein, ebenso im Verkehr der Seychellen, hier jedoch mit 42 738 Reg.-Tons oder 18"/o.
XV. Amtsch-WafriKa.
^Denkschrift über die Entwicklung der deutschen Schutzgebiete, 1904—05, S. 13—37 und
Anlagen S. 9—131.)--)
Um den deutschen Handel, der schon seit den vierziger Jahren an der ostafrikanischen Küste nördlich vom Rowuma vorherrschend war, sür die Zukunft sicher zu stellen und den Erwerb von Landbesitz in die Wege zu leiten, bildete sich am 28. März 1884 in Berlin die „Gesellschaft für deutsche Kolonisation", die erste ihrer Art in Deutschland; sie entsandte sogleich eine Kommission nach dem ins Auge gefaßten Gebiet, und die Verträge, die diese, und als ihr Führer Dr. Carl Peters im Hinterlande des dem Sultan von Zanzibar gehörigen Küstenstreifens mit verschiedenen Häuptlingen abschloß, sind die Grundlage sür dies so wertvolle Stück deutschen Kolonialbesitzes geworden. Das Reich übernahm den Schutz des erworbenen Gebietes durch den kaiserlichen Schutzbrief vom 27. Februar 1885 und, als der Sultan, von England beeinflußt, die deutschen Landerwerbuugen nicht anerkannte, ja sogar Truppen nach dem Festlande sandte, sah sich Deutschland bald auch zu militärischem Einschreiten genötigt, das Erscheinen deutscher Kriegsschiffe genügte allerdings, um den Sultan zur Nachgiebigkeit zu bringen: er hieß die Landerwerbungen aus dem Festlande gut, räumte der ostasrikanischen Gesellschaft den Hasen Daressalam ein und schloß mit dem Deutschen Reiche einen Handelsvertrag. Auf Grund dieser Abmachungen erweiterte dann die Deutsch-Ostasrikanische Gesellschaft mit großer Rührigkeit fehr schnell ihr Gebiet und 1888 übernahm sie pachtweise auch den dem Sultan gehörigen Küstenstrich. Als sie aber, stark durch ihre Erfolge, immer rücksichtsloser in die bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse eingriff, erhob sich ein weit-
') Handelsarchiv 1904, II, S. 42 f.
2) Vgl. Entwickl. d. dtsch, Seeinteresfen, S. 153.
°) Vgl. jedoch oben S. 255, Anm, 2,