252 Marokko. Deutscher Schiffsverkehr. Deutsche Konsulate. — Westafrika.
Diese umfassenden See- und Handelsinteressen werden jetzt auch ausdrücklich von der deutschen Regierung anerkannt und gegen Frankreich, das hier einen alles beherrschenden Einfluß zu gewinnen sucht, aufs nachdrücklichste geschützt. Der Besuch Kaiser Wilhelms II. in Marokko im April 1905, sowie die Sonder- gesandtschast des Grafen Tattenbach zum Sultan zeigten deutlich, daß eine Regelung der gänzlich zerfahrenen politischen Verhältnisse des Sultanats nie ohne Deutschlands Mitwirken und nur unter Wahrung seiner Interessen wird erfolgen können.
In den in allerjüngster Zeit mit Frankreich geführten Verhandlungen, die noch nicht zum Abschluß gelangt sind, hat Deutschland bereits durchgesetzt, daß Frankreich in dem Uebereinkommen vom 8. Juli 1905 die Souveränität und Unabhängigkeit des Sultans, die Integrität des marokkanischen Staatsgebiets, die wirtschaftliche Freiheit ohne jede Ungleichheit (das Prinzip der offenen Tür) und die internationale Vereinbarung über die notwendigen Reformen in Marokko ausdrücklich garantiert und sich mit der Einberufung einer Konferenz der beteiligten Mächte einverstanden erklärt hat. Diese Konferenz ist am 16. Januar 1906 in Algericas zusammengetreten, hat aber zu einer Verständigung über den wichtigsten Streitpunkt, der die Organisation der Polizei betrifft, bisher noch nicht geführt.
Deutsche Vereine: In Cafablanea und Mogador bestehen Verteilungsstellen des Deutschen Flottenvereins.
Deutsche Konsulate.')
Tanger, Gesandter und General-Konsul a. i., das Sultanat Marokko, Jurisdiktions-Bezirk, desgleichen mit Ausnahme des Jurisdiktions-Bezirks des Konsulats in Casablanca. Ressort: Casablanca, (Beruss-)Konsul, Amts- uud Jurisdiktions-Bezirk: die Küste von der Mitte des Weges von Casablanca nach Rabat nördlich, bis zur Mitte des Weges zwischen Casablanca und Mazagan, sowie die Bezirke der Vize-Konsulate in Mazagan, Saffi, Rabat und Mogador, einschließlich der Stadt Marrakesch. Ressort: 1. Marrakesch, Konsular-Aqent; 2. Mazagan, Vize-Konsul, die Küste — einschließlich der Stadt Azcunor — von der Mitte des Weges von Mazagan nach Casablanca nördlich bis zum Mlscha Sidi Ibrahim Ben Hillal südlich; 3. Mogador, Vize-Konsul, die Küste vom Uad Tensift im Norden, bis zur marokkanischen Grenze im Süden; 4. Rabat, Vize-Konsul, die Küstenstädte Rabat, Sale Mehediah und die Küste von Baharah bis Mitte des Weges zwischen Rabat und Casablanca; 6. Sasfi, Vize-Konsul, die Küste vom Mlscha Sidi Ibrahim Ben Hillal im Norden bis zum Uad Tensist im Süden. Fes, (Berufs-)Konsul.^) Larache, Vize-Konsul/) die Küste von dem Kap Sparte! bis Baharah südlich.
VII. Weiwfrilw.
(Außer Kamerun und Togo.)
1. Spanische Besitzungen. Die Zahl der Deutschen Reichsangehörigen in allen spanischen Kolonien/) die sich jetzt bekanntlich auf Westafrika beschränken, betrug un Jahre 1904:29. Im Schiffsverkehr von Las Palmas, dem wichtigen Weltverkehrsplatz auf den Canarifchen Jnfeln, stand im Jahre 1903
'» Ueber die Entwicklung des konsularischen Vertretung vql. I. Graf Pfeil in: Deutsche Monatsschr. I (1902), S. 63. » » ^ i !
-) Gegenwärtig kommissarisch verwaltet.
2) Dabei ist zu beachten, daß die Canarifchen Inseln administrativ zu Spanien gehören.