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ausersehenen Orte zusammen. Kür jede der drei großen Distrikte des Kongogebietes ist dnrch ein Dekret vom März 1906 ein besonderer Verwaltungsrat geschaffen worden, der den Gouverneuren in allen wichtigen Angelegenheiten znr Seite stehen soll, jedoch nur beratend und ohne Verantwortung, denn die Entscheidung kommt ihnen allein zu. Sie sind also in ihren Entschlüssen von der Mehrheit des Verwaltungsrates keineswegs abhängig.
Die Truppen des französischen Kongogebietes bilden einen integrierenden Teil der Kolonialarmee und sind, so lange sie innerhalb derselben Dienst tun, der Autorität des Kolonialministers unterworfen. Sie zerfallen in zwei Gruppen, denen je ein bestimmtes Gebiet angewiesen ist, das für sich als eine besondere, wenn auch untergeordnete Kolonie betrachtet wird. Der oberste Befehlshaber der französischen Truppen in Ostafrika kann unter Umständen seine Machtbefugnis den Befehlshabern, die in diesen beiden Gruppen das Kommando führen, vorübergehend abtreten. Was die Verwendung der Truppen anbetrifft, so erhalten sie ihre Instruktionen einzig und allein vom Generalkommissar. Die europäischen Elemente der französischen Kongotruppen ergänzen sich aus den kolonialen Infanterie- und Artillerieregimentern, die iu Frankreich stationiert sind. Die Stärke der militärischen Streitkräfte in der französischen westafrikanischen Kolonie beläuft sich auf 1800 Mann. Das Verhältnis der Senegalesen in diesem Kontingent zu den Eingeborenen wird jährlich vom Kolonialminister festgesetzt' im allgemeinen beträgt es ungefähr 50 v. H. Von Anfang an erkannte man an der Zentralstelle die Notwendigkeit, die Eingeborenen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zur Abwehr vou Angriffen von außen in Anspruch zu nehmen. So erstand die Miliz, die im Jahre 1890 gebildet, aber im Jahre 1902 wieder aufgelöst wurde, um einer Truppe eingeborener „ßM'äeZ rSKionkmx" Platz zu machen.
H. Das frauzösische und englische Kolonialtmdget fttr
Afrika.
(Bergl. hierzu Anlage 15.10 u. ll.) (Meilen.
Lmut Hsrmmu a. a. O.
KsUmates. vt«. ^.rm^ avä I^avz? und (Avil Lei vieo 1905/06. tor tlis 70^8 1904/05. 1906/07.
Von der französischen Deputiertenkammer bewilligt und von der Budget-Kommission dem Senat zur Bewilligung vorgeschlagen sind für 1907 folgende Ausgaben:*)
Gesamtausgaben........ 109 463 739 Fr.
davon sind
I. Titel: Gemeinsame Ausgaben . . 2 642 952-
(Zeutalverwaltung in Paris,' Publikationen,' Inspektionen' Subventionen f. Kabel-Gesellschaften usw.).
2. Titel: Ziviletat.......6 860 284 .
darunter folgende Zuschüsse zu den Budgets einzelner Kolonien oder zu Eisenbahnen, Bahn Dakar—Saint-
Louis^) . . . 175 200 Fr.
Seite. . . 175 200 Fr. 9 503 236 Fr.
*> Algier und Tunis sind hier nicht berücksichtigt.
Die Zahlungen für die Bahn DakarSt. Louis sind nur Vorschüsse' di>,' Nückzahluugeu der Gesellschaft lassen diese Ausgab,' nur als eine rechnungsmäßige erscheinen.