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5. Bau, Beaufsichtigung und Leitung kolonialer Eisenbahnen.
(Auszug aus „Rappoit tait au vmn Ss 1a ^ouunissivu <Iu SuSgvl vdarxöe ü'examivvi' Is probst loi portant Kxatio» 6u vn^et x6n6r»l äe l^vxsrelee 1905^.)
?sr U. Louirat, v^swts. (I>lr. 1959 st 1960 0dawbiL äv3 V6put6s 8 eme I^^ZisIaturs 8s3sion <Ze 1904, avnexe au proeös-vordal w ssauee 6u 13 .luiNet 1904. Seite 282—296.
(Übersetzung.)
§ 1. Ausführung der Eisenbahnen.
1. Die angewandten Systeme. Während der letzten Jahre sind in unseren Kolonien eine Reihe Eisenbahnen entstanden, bei deren Bau verschiedene Verfahren beobachtet worden sind.
In einer Reihe von Fällen sind sie Gesellschaften übertragen worden, die sich zunächst mit der Konstruktion und dann mit dem Betrieb derselben beschäftigten. Auf diese Weise ist die Bahn von Dakar nach Saint-Louis entstanden.
In einer Reihe anderer Fälle ist die Eisenbahn auf Kosten der Kolonie durch einen oder mehrere Unternehmer erbaut worden,' so in Jndo-China, in Guinea und Madagaskar.
Endlich hat, und das ist das in unseren afrikanischen Kolonien am häufigsten angewandte Verfahren, der Bau iu direkter Regie durch die Kolonie selbst stattgefunden.
Ohne genauere Erwägungen läßt es sich schwer sagen, welches das beste System sei, denn das Verfahren, das in der einen Kolonie glückt, schlägt in der anderen fehl' offenkundig hängt alles von den Umständen und dem Milieu ab, unter denen die Arbeiten ausgeführt werden,' von den Hilfsquellen des Landes, den klimatischen Verhältnissen, den Verkehrsmitteln usw.
Indessen lassen sich auf Grund sorgfältiger Erwägungen und Berechnungen die Vorzüge und Nachteile der verschiedenen empfohlenen Bauarten nachweisen.
Wenden wir uns zunächst dem System der vollständigen Vergebung des Baues und des Betriebes einer Bahn an eine Gesellschaft zu. Dieses System beruht fast immer auf der Übernahme einer Zinsgarantie zugunsten des Unternehmers, oder auf der Zuwendung sehr bedeutender Landstrecken, welche die Gesellschaft, außer den Gebühren, welche sie erheben darf, für den Bau und den Betrieb der Linie bezahlt machen sollen.
Die Zinsgarantie, welche vor einigen 20 Jahren sehr beliebt war, hat sowohl in Frankreich wie in den Kolonien Auswüchse gezeitigt, so daß es gegenwärtig unmöglich ist, bei Nenvergebuugen sie als Prinzip zugrunde zu legen. Es genügt in dieser Beziehung, nur einen Blick auf die Erörterungen zu werfen, welche vor einigen Jahren die Madagaskar-Eisenbahn in der Deputiertenkammer hervorgerufen hat, um sich darüber klar zu sein, daß das Parlament nicht mehr geneigt sein dürfte, heutzutage diesen Weg noch zu beschreiteu.
Die Ersetzung der Zinsgarantie durch Zuweisung riesiger Landstrecken, hat niemals viele Anhänger in dieser Kammer gefunden. Die verschiedenen Vorschläge, welche der Kammer vor einigen Jahren in diesem Sinne unterbreitet wurden, haben dort eine so schlechte Aufnahme gefunden, daß einige schon zurückgezogen wurden, ehe sie zur Beratung kamen, und andere hinfällig wurden, ohne daß man sich überhaupt anf ihre Prüfung einließ.
Das kann übrigens nicht Wunder' nehmen, denn wenn wir auch anerkennen, daß ein derartiges System