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Die Eisenbahnen Afrikas : Grundlagen und Gesichtspunkte für eine koloniale Eisenbahnpolitik in Afrika
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Wäre somit im Jahr 1900 von den genannten Kolonien eine Gesamtanleihe von 25 787 170 -F. (Ausgaben für werbende Kapitalsanlagen 19001906) ausgenommen worden, so hätten sie nicht nur deren Dienst vollständig selbst, ohne Reichshilfe, versehen, sondern noch die Summe von 562 945 zur Verminderung von Betriebsdefizits oder zu Rücklagen oder zur Unterstützung der notleidenden Kolonie Südwestasrika verwenden können. Das Kolonial­budget für Ostafrika und Togo aber hätte für diese Jahre überhaupt keinen Reichszuschuß, Kamerun nur einen ganz geringfügigen notwendig gehabt. Ihre eigenen Überschüsse der Gesamteinnahmen über die reinen Verwaltungsausgaben hätten ihnen die Verzinsung und Amortisation einer An­leihe von 38 603 807 »F. möglich gemacht.

Sind die erforderlichen Anleihesummen größer, als die vorhandenen Überschüsse verzinsen können, so wird die Übergangsperiode, während welcher das Mutterland zuschießen muß, um so rascher überwunden, als man bei Verfügung über große Summen durch Anleihen in den öffentlichen Arbeiten viel besser disponieren und vor allem, was sehr wichtig ist, seinen Zweck auch billiger erreichen kann. Bei der Einstellung von etwa 3 Millionen Mark in den Etat eines Schutz­gebietes für die Fortsetzung einer Bahn kann diese bei sagen wir beispielsweise 50 000 F/. Kilometerbaukosten nur etwa um 60 Km pro Jahr verlängert werden. Hat man aber eine Anleihe von 30 Millionen Mark zur Verfügung, so kann die Bahn in 3 Jahren um 600 Km fortgesetzt werden, wobei natürlich die Annahme, daß der Kilometer 50 000 ^ kostet, hier keine Rolle spielt. Jeder Geschäftsmann wird aber sofort zugeben, daß diese große einmalige Ausgabe sich rascher und besser verzinst, als sich die Einzelsummen von 3 Millionen Mark jährlich ver­zinsen können, die 10 Jahre lang zur Ausführung eines Werkes ausgegeben werden, das seine volle Wirkung erst nach seiner Fertigstellung äußern kann. So konnte auch mit den kleinen ratenweisen Zahlungen das Ziel der Erschließung der deutschen Kolonien nur schwer, und jedenfalls nicht in ökonomisch richtiger Weise erreicht werden. Dies kann nur die mit dem Rechte, Eisenbahn­anleihen für große Unternehmungen aufzunehmen, ver­sehene Kolonie selbst, und deshalb ist die Unternehmungs­form der kolonialen Verwaltungsuuteruehmung, sei es allein oder neben der Privat- uud Reichsunternehmung, für unsere afrikanischen Kolonien eine notwendige Grund­lage einer zielbewußten kolonialen Eisenbahnpolitik.

IV. Rentabilität.

Man wird in Ländern wie den meisten afrikanischen Kolonien, wo die Eisenbahnen nicht nur ein Mittel, son­dern zurzeit das wichtigste Mittel zur wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung des Landes sind, noch mehr als anderswo zwischen direkter und indirekter Rentabilität der Eisenbahnen unterscheiden müssen. Bezüglich der direkten Rentabilität ist voranzustellen, daß fast alle afri­kanischen Eisenbahnen schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit der Entwicklung einen Überschuß der Betriebsaus­gaben über die Betriebseinnahmen, also eine gewisse Verzinsung des Anlagekapitals aufweisen. Das Nähere hierüber ergibt sich aus dem ersten Abschnitt der Denk­schrift und den Anlagen. Wenn das Anlagekapital durch Anleihen aufgebracht ist, ist die Frage die, in welchem Verhältnisse die durch die Betriebsüberschüsse erzielte Ver­zinsung des Anlagekapitals zn der Höhe des Zinsfußes steht, zu welchem die Eisenbahnanleihen aufgenommen sind oder die Eisenbahnunternehmungen vom Mutterlande oder der Kolonie garantiert sind.