Print 
West-Afrika / von Moritz Schanz
Place and Date of Creation
Page
361
Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

361

mit Freuden begrüßt wurde. Auch deu im Jahre 1901 infolge des südafrikani­schen Krieges mit ihrem Viehbestand in unsere Kolonie, besonders in die Nähe von Gibeon gekommenen, nicht unvermögenden Buren ist zwar für 6 Monate unentgeltliche Benutzung von Weideland und Wasserplätzen gewährt worden, haben sie aber innerhalb dieser Zeit keine festen Wohnplätze durch Kauf oder Pachtung von Regieruugs- oder Privatlcmd erworben, so sollen sie das Land wieder ver­lassen, da man das Trekburen-Unwesen verhindern will. Außerdem verlangt die deutsche Kolonialregierung von den einwandernden Buren, daß ihre Kinder in der Schule die deutsche Sprache erlernen und ihre Söhne der Dienstpflicht in der Schntztrnvve genügen, um dadurch vorzubeugen, daß die Bureneinwanderuug das nicht allzu starke deutsche Element in der Kolonie zurückdränge. Gewichtige Stimmeu habeu sich überhaupt gegen Zulassung der Buren in unser Schutz­gebiet ausgesprochen. Eiueu klemm Prozentsatz von Buren, der sich über unsere Kolonie verteilt, kcmu dieselbe aber ohne Schaden vertragen, diese Einwanderung würde sogar durch die große Sachkunde der Buren in der Viehzucht nützen können; ein Überwuchern der Buren über die deutschen Kolonisten aber ist völlig un­erwünscht.

Freunde des Systems der Zwangsverschickuug haben neben unseren Südsee-Jnseln, welche für den ersten Teil der Strafzeit in Betracht kommen würden, Deutsch-Südwestafrika im Auge, wo sich der Verurteilte, uach Verbüßung der eigentlichen Strafzeit, als freier Kolonist ansiedeln und zur Entwicklung des Schutzgebietes beitragen könnte.

Die Verwaltung von Deutsch-Südwestafrika untersteht bereits seit dem Jahre 1894 dem Oberst Leutwein, der bis Mitte 1898 den Titel Kaiserlicher Landeshauptmann, seitdem deu eines Gouverneurs führt, Zivil- uud Militär­gewalt iu seiuer Hand vereinigt und gleichzeitig Kousul für das britische Wal­fischbai-Gebiet ist. Augesichts der wachseuden Inanspruchnahme der Beamten wurden ab 1897 besondere Fachmänner an die Spitze der einzelnen Ressorts ge­stellt, nachdem die Verwaltung bis dahin einen mehr militärischen Charakter getragen; seitdem hat fast für alle Distrikte eine Trennung der Militär- und der Zivilgewalt stattgcfuudeu, uud Hand in Hand damit ging die völlige Trennung von Polizei- und Feldtruppe, wobei erstere dem Bezirkshauptmann überwiesen wurde. Nur die Distrikte Gobabis uud Grootfouteiu behielten aus politischen Gründen ihren militärischen Charakter bei und wurden direkt dem Gouverneur als Kommaudeur der Schutztruppe uuterstellt. Sitz des Gouvernemeuts uud der Bergbehörde uud Haupt­quartier der Schutztruppe ist Windhoek. Dem Gouverneur zur Seite steheu ein Referent, der gleichzeitig Obcrrichter ist, ein Finanzdirektor, ein Borsteher der Bergbehörde (gleichzeitig Bezirksamtmann in Windhoek), ein Kulturingenieur uud wirtschaftlicher Beirat uud ein Sachverständiger für Viehzucht uud Veteriuärweseu; daneben sind Bezirksamtmänner in Keetmauushoop, Otjimbingue, Gibeon und Swakovmnud thätig. In dem Bezirk Ontyo nnd den Kommando-Distrikteu Grootfon-