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Der Kommandeur der Schutztruppe bezieht jährlich 14100, die 7 Hauptleute erhalten je 9600—10800, die 7 Oberleutnants je 7500, die 15 Leutnants 6500, die 8 Militttr-Ärzte 6300—14100, die 5 Zahlmeister 4800—7500, die 7 Feldwebel 4000, die 34 Unteroffiziere 3000—3600, die farbigen Soldaten 360, die farbigen Chargierten 420—960 Mark.
Sämtliche Beamten haben außerdem freie Wohuuug.
Was den Verkehr anbetrifft, so giebt es bislang nur eine Fahrstraße in der Kolonie, nämlich diejenige Zwischen Victoria und dein neuen Regierungssitz Busa, aber auch für andere Straßen nach dem Innern, so z. B. für die große Handelsstraße Kribi-Lolodorf-Aaunde, sind namhafte Summen ausgegeben worden.
Was die Schiffbarkeit der hier in Betracht kommenden Flüsse anbetrifft, so ist der Croß-Fluß bis über die Croß-Schnellen hinaus, der Mungo bis zu deu Schnellen oberhalb Mundame für kleine Dampfer benutzbar; der Wuri bis zu den Schnellen von Endokoko, für Dampfer jedoch nur während der Regenzeit auf einer Strecke vou 65 Km; der Abbo ist in der Regenzeit bis Micmg mit Dampfpinassen, der Sanaga bis Edea schiffbar, der Sanga bietet uus eine Verbindung mit dem Kongo.
Deutsche Flußdampfer verkehren auf dem Croß-Fluß und auf dem Sanga und in Kamerun-Stadt—Duala ist eine 45X8 m große eiserne Landungsbrücke mit einem Dampfkrahu von 2 Tonnen Tragkraft errichtet; auch eiue Schiffsreparatur- austalt und ein Slip für Schiffe bis zu 400 Tons befinden sich hier.
Nach dreijährigen, teilweise recht schwierigen Verhandlungen mit einem Vorsyndikat unter Leitung des Schloßhauptmanns Grafen von Borcke-Stargordt ist am 9. September 1902 einem erweiterten Syndikat unter Führung des Herzogs vou Ujest die Konzession zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn erteilt worden, die als letztes Ziel die 900 Km lange Verbindung zwischen der Kamernnküste und dem Tsadsee ins Auge faßt. Zunächst handelt es sich um eiue 400 Km lange Strecke, für deren Führung dem Syndikat die Wahl zwischen folgenden drei Linien freisteht. Entweder
1., Von Victoria über Mundame nach Tinto und Bali mit einer Anschlußlinie nach den Manenyuba- nnd Bakossi-Bergen. Oder 2., Vou Duala über Nabassi nach Tibati. Oder
3., Von Duala über den Mungofluß nach Mundame und dann weiter wie unter 1.
Die Konzession ist auf 90 Jahre, die Spurbreite auf 1 m, das Kapital für die ersten 400 Km auf 25 Millionen Mark bemessen. Für den Bau dieser Bahn, dereu Betrieb aus der ganzen Strecke am 1. Juli 1908 eröffnet sein muß, darf nur deutsches Material verwandt werden, die Direktoren und der Vorsitzende des Aufsichtsrats müssen deutsche Reichsangehörige sein. Das Syndikat, welches eine Zinsgarantie seitens des Reichs nicht beansprucht hat, erhält eiue