Gambia.
Die kleine Kolonie Gambia besteht ans einigen Niederlassungen an der Mündnng dieses Flusses, der eigentlichen „Kolonie", und einem schmalen Gebietsstreifen zu beiden Seiten des Flusses, etwa 300 Km landeinwärts, dem „Schutzgebiet."
Schon im Jahre 1588 hatten die Engländer ihre Aufmerksamkeit auf diese Gegend gerichtet uud Königiu Elisabeth erteilte iu diesem Jahre englischen Kauf- leuteu ein Handelsmonopol für die Küste zwischen Senegal und Gambia; ihre Ansiedlnngen aber hatten sehr wechselnde Schicksale und wareu wiederholt nahe daran, ganz aufgegeben zn werden. Die 1618 gegründete s!omx>g.n^ ok s.även- tni-ei-L <>k I^omZon legte das Fort St. James am Südufer des Gambia au, das auch für einige Jahre aufgegeben, bald aber wieder besetzt wurde.
Kurz darauf sollte hier eine kurläudische Kolonie entstehen. Ein Schwager des Großen Kurfürsten, Herzog Jakob (1610—82), besaß als erster Großkanfmann seiues Läudcheus iu deu Hüfeu Libau, Wiudau uud Saßmackeu 60 Handels- und 40 Kriegsschiffe, gedachte seiue Beziehuugeu auch mich Afrika auszudehnen uud erwarb 1651 vou eiuem Negerfürsteu die Andreas-Insel im Mündungsgebiet des Gambia und ein zehn Meilen breites Stück Land zu beideu Seiten dieses Stromes 60 Meileu weit landein. Währeud der Gefaugeuuahme des Herzogs (1658—60) seitens der Schweden durch deu Überfall iu Mitau machten die Holländer vergebliche Versuche, sich der kurläudischeu Kolonie zu bemächtigen, aber 1661 erschienen die Engländer vor dem knrlandischen Fort am Gambia, der Kommandant mußte uach tapferer Gegenwehr der Übermacht weichen und „was England hat, giebt es nicht herans", sagte damals der Herzog von Jork iu seiner Eigenschaft als Präsident der Afrikanischen Handelsgesellschaft. Zwar schloß Herzog Jakob von Kurland 1664 einen Bertrag mit England, worin ihm das Recht zugestanden wnrde, Handel nnd Schiffahrt an der Guiueatuste zu treiben, aber die Engländer verwehrten seinen Schiffen einfach die Landung, uud Kurland forderte während zwanzig Jahren vergeblich sein Recht von England.
Von 1765 — 83 wurde Gambia als Staatskolonie behandelt, dann aber, wie alle englische Ansiedlnngen in Westafrika, wieder der Verwaltung einer privilegierten Gesellschaft unterstellt. Nachdem Frankreich während des amerikanischen Krieges Gambia genommen, kam dies im Frieden von 1783 zwar an England zurück, trotzdem besetzten die Franzosen im Jähre 1786 Albreda am rechten Ufer des Unterlaufes mit der Begründung, daß der eigentliche „Gambia" erst bei Fort St. James beginne. Es kam darüber mich nicht zu ernstlichen Differenzen, denn die britische Regierung hatte damals für ganz Westafrika nur