GngNsch Westafrika.
Schon im Jahre 1481 hatten die Bristol-Kaufleute John Tintcnn uud William Fabian die Ausrüstung eiuer Expedition nach Guinea in Angriff genommen, aber König Johann II. von Portugal sandte einen besonderen Gesandten nach England, um dessen König klar zu macheu, daß ein solches Unternehmen gänzlich gegen die Bestimmungen des heilige:: Vaters in Rom verstoßen würde, welcher bei seiner Verteilung der „Neue:: Welt" Afrika den Portugiesen zu- gesprocheu. In der That war dieses Argument damals noch kräftig genug uud Eduard IV. befahl den Bristol-Kaufleute::, vou ihrer beabsichtigte:: Expedition abzustehen.
Nachdem sich aber England von der Römischen Kirche losgesagt hatte, war auch die bisher geübte Rücksicht auf dereu Weltverteiluugsvlan hiufcillig geworden und man wandte nun von neuem Afrika seine Aufmersamkeit zu.
Die erste:: Eugländer, welche nach der Loslösung von der Römischen Kirche die bislang respektierte Weltverteilung des Papstes zu Gunsten der Portugiesen und Spauier iu Westafrika ignorierte:: und zwischen Brasilien und Gninea heimlichen Sklaven- und auderen Handel trieben, waren unter Heinrich VIII. der „alte Hawkins" von Plymonth uud der 1553 von Londoner Kaufleuten ausgesandte Thomas Windhain; diesen folgten weitere vereinzelte Abenteurer, welche Elfenbein, Goldstaub und Pfeffer heimbrachten uud zu Wasser und zn Lande häufige Scharmützel mit den Portugiesen hatten. Zwar hatte noch 1556 Marie die Katholische ihren englischen Unterthanen den Besuch der portugiesische:: Besitzuugeu verboten und auch die Protestautische Königin Elisabeth hatte 1562 Augriffe ans die portugiesischen Kolonien für Piraterie erklärt, aber die kühnen Freibeuter ließe:: sich dadurch uicht abschrecken, nnd im Jahre 1572 sah sich Portugal genötigt, England in einem Vertrage das Recht zum Handel mit Afrika znzngestehen, allerdings beschränkt auf die Azoren, Madeira und die Berberei.
Als die beste Art, diesen Handel zu entwickeln, betrachtete man die Bildung staatlich privilegirter Gesellschastcu uud so erteilte Köuigiu Elisabeth in: Jahre 1585 an die Carls von Warwick und Leicester uud Geuosseu ein Handelspatent auf 12 Jahre für die Berberküste, dem 1588, dem Jahre der Armada, ein auf 10 Jahre gültiges, an eine Gesellschaft von Kaufleuten aus Exeter und London erteiltes Patent für den alleinigen Handel zwischen Senegal und dem Gambia folgte; diese Kompagnien trieben keinen Sklaven-, sondern legitimen