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West-Afrika / von Moritz Schanz
Entstehung
Seite
169
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bezeichnet Gentil eine etwa 150 Km lange Bahn zwischen dem Ubangi- und dem Schari-Becken, nämlich zwischen Fort Sibut, an einem Nebenarm des Ubangi und Fort Crmnpel am Zusammenfluß von Nana nnd Gribingi.

Nachdem die Franzosen die Entwickelung der Verkehrsverhältnisse im Kongobecken fast gänzlich deu Belgiern überlassen hatten, ist letzthin darin eine Besserung eingetreten und im Jahre 1901 zählte man im französischen Teile des Kongobeckens 33 Flußdampfer und Motorboote von 240 Tons Trag­fähigkeit, welche von den französischen Erwerbsgesellschaften, der ihnen auferlegten Verpflichtung gemäß, eingestellt worden sind. Eine Reise des französischen Ka­pitän Löffler hat jüngst festgestellt, daß während der Regenzeit das Gebiet zwischen den Flüssen Logone und Benus überschwemmt uud schiffbar ist, alsdann also eine direkte Verbindung zwischen dem Meere und dem Tsadsee besteht.

Ein Kabel verbindet Kap Lopez mit Loango, der Landtelegraph demnächst Loango mit dem 522 Km entfernten Brazzaville und mit dem Haupt­ort Libreville. Die Gesamtlänge der Telegraphenlinien im Jahre 1899 betrug 1152 Km.

Der Handel des Französischen Kongo weist folgende Zahlen ans in 1890 1892 1897 1898 1899 1900 Einfuhr 2998 3160 3572 4843 6690 10555 Tausend Francs. Ausfuhr 3623 2 498 5277 5 694 6625 7540 nnd zwar bestanden die Hanptposten der Einfuhr im Jahre 1898 aus Spiri- tuosen mit 600, Geweben und Garneu 500, Metallwareu 400, Feuerwaffen und Pulver 150 uud Tabak 110 Tausend Francs, während die Ausfuhr Kautschuk mit 2 650, Elfeubeiu mit 870, Eben- und Rotholz mit 470, Palmkerne mit 201 und Kaffee mit 141 Tausend Francs aufwies; im Jahre 1899 stiegen die drei Hauptartikel auf: Kautschuk 3 000, Elfenbein 1878 und Edel-Holzer 1150 Tausend Fraucs.

Was die Zollverhältnisse aubetrifst, so herrschen hier zwei verschiedene Systeme, im Gebiet der alten Gabun-Kolonie nämlich, vom 2." 30' nordwärts, gilt der französische Generaltarif, im konventionellen Kongobecken aber sind die Bestimmungen der Berliuer uud der Brüsseler Koufereuz iu Kraft. Für beide Gebiete ist der Zoll auf Spirituoseu am 7. Juli 1900 auf 70 Francs für das Hektoliter erhöht und im Ogowe-Distrikt der Verkehr mit Alkohol vom 15. November 1900 ab überhaupt verboteu wordeu.

Bis zur Eiurichtuug von 2 subventionierten französischen Dampferlinien im Jahre 1889 lag der hiesige Handel fast ausschließlich iu fremden Händen, denen von Wörmann und einer englischen Firma; seitdem ist der Anteil Frank­reichs am hiesigen Handel zwar langsam gestiegen, betrug in: Jahre 1899 immer­hin aber erst circa 30°/<,. Der Gesamthcmdel wird im Übrigen dnrch hohe Einfuhrzölle und zurückgehende Pizeise für die Landungsprodukte ungünstig beein­flußt nnd dazu treteu ferner die Übelstände, daß die Verbindungen mit dein