Druckschrift 
West-Afrika / von Moritz Schanz
Entstehung
Seite
166
Einzelbild herunterladen
 

166

Rinder trifft man nur in den Missionen, dagegen sind Schafe ohne Wolle und Ziegen zahlreich.' Alle Eingeborenen-Verhältnisse in dem Gebiet sind schwankend, die Ehen unbeständig, Grundbesitz ist fast unbekannt und so fort. Die Gabuu- Sprache aber bildet für die Eiugeboreueu eiues ziemlich großen Gebiets die Handelssprache und wird auch bis Kamerun hinein vielfach verstanden.

Die Kolouie zerfällt ihrer Verwaltung nach in das eigentliche, früher mit Gabun bezeichnete Kougo-Gebiet uud iu die Territorien des Oberen Kongo, denHant Congo". Das eigentliche Kongo-Gebiet zerfällt in die 6 Teile: Cote Nord mit dem 23 000 Einwohner zählenden Hauptort Libreville, dem gegeuüber der Borort Glaß uud das amerikauische Dorf Baraka liegen; Uuter- Ogowe mit dem Hauptort Ndjola; Ogowe mit dem Vorort Frauceville; Cote Sud mit deu Hanptorten Sette Cama und Mayumba; Loaugo mit dem gleichnamigen Hafenort, dem wichtigsten dieser Küste; Brazzaville am Stanley Pool; das Sanga-Gebiet ist im Jahre 1900 geteilt worden in Ober- Sanga mit dem Hauptort Caruotville uud Uuter-Scmga mit dem Hauptort Wesso. Ober-Ubangi mit den Gebieten dieses Stromes und des Mbomu bildete bislaug einen nahezu selbstäudigeu Bezirk mit einem besonderen Kommissar und eigenem Budget uud staud bis zur endgültigen Auseinandersetzung mit dem Kongo­staat uuter Mouteil, der mit einer bewaffneten Macht die Ansprüche Frankreichs gegen die Belgier verteidigen sollte. Alsdann wurde es unter einen Spezial- kommissar gestellt, der seinen Sitz in Semio hat. Im Jahre 1900 ist aber das besondere Budget fiir dieses Gebiet aufgegeben worden.

Laut Dekret vom 5. Juli 1902 des Kolouialmiuisters Doumergue, welcher der Ansicht ist, daß sich Frankreich vorläufig auf Beobachtung und Schaffung friedlicher Zustände beschränkeil uud Uuteruehmuugeu gegeu Kauem, Wadai und die Seuussi aufschieben soll, bilden die Länder des Tsadsee-Schutzgebiets fortan uicht mehr ein besonderes militärisches Gebiet unter eiuem Regierungs­kommissar, souderu siud dem Geuerälkommissar für den Französischen Kongo unterstellt, behalten aber ihr eigenes Budget, das alljährlich durch den Ver- waltnngsrat der Kolonie festgestellt wird. Das Kemo-Becken uuterliegt deu Be- diuguugeu der Kougo-Akte, das Schari-Beckeu uicht.

Die Truppeu im gauzeu Umfang der Kolonie werden unter ein einheit­liches Kommando gestellt, das seinen Sitz in Libreville neben dem General­kommissar hat.

Ein Stellvertreter des Generalkommissars soll seinen ständigen Sitz in Brazzaville haben und außerdem wird eiu Spezialkommissar ernannt, der sich mit deu wirtschaftlichen Angelegenheiten beschäftigen soll uud namentlich die Ver­waltung gegenüber den Konzessionsgesellschaften zn vertreten hat.

Die gesamte Verwaltung untersteht also einem, in Libreville residierenden Generalkommissar, dem ein Gonverneurlentnant von Gabun, ein Generalsekretär nnd der am 11. Oktober 1899 geschaffene Beirat, der Conseil vrivs, zur Seite