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Unsere Kolonien, was sind sie wert, und wie können wir sie erschliessen? : Ein Kolonialprogramm / August Seidel
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Das englische Kapital, mit kolonialen Dingen besser vertraut und> daher weniger ängstlich, hat sich, besonders in Deutsch Südwestafrika, längst in den Dienst der deutschen Kolonialunternehiuungen gestellt. Es wäre leicht gewesen, in England weitere bedeutende Kapitalmengen zn erhalten und so den Schutzgebieten schneller und reichlicher Lebensblut zu­zuführen. Aber die hypernationalen Kreise in Deutschland, von unaus­gesetzter Anglophobie verblendet, haben das leider zu verhindern gewußt und damit die Entwicklung der Kolonien schwer geschädigt. Sie sahen und sehen nicht, daß sie damit dem Deutschen Reiche ein beschämendes Zeuguis der Schwäche ausstellen.

s) Die Organisation der Verwaltung daheim und draußen.

Der Kaiser ist der Schntzherr der Kolonien. Er wird vertreten durch den Reichskanzler und dieser durch den Staatssekretär des Aus­wärtigen Amts. Mit der Bearbeitung der kolonialen Angelegenheiten ist eine besondere Abteilung dieses Amts beauftragt, an deren Spitze ein Direktor steht. Dieser hat im Verein mit einem halben Dutzend vor­tragender Räte und einigen Hilfsarbeitern die gesamten Angelegenheiten zu erledigen, die sich auf ein Areal von der fünffachen Größe des Deutschen Reiches beziehen. Das ist natürlich nur in sehr unvollkommener Weise möglich. Weder reicht dazu die Stellung einer bloßen Ministerialabteiluug noch der vorhandene Personalbestand im geringsten ans, und es ist nur durch gauz besondere Hingebung und Aufopferung der bisherigen Inhaber dieses wenig beneidenswerten Amtes und ihrer Mitarbeiter überhaupt möglich gewesen, diesen unhaltbaren Zustand solange hinzuschleppen.

Dazu kommt als besondere Erschwernis, daß die Verwaltung des sogenanntenPachtgebiets" Kiautschou dem Reichs-Mariue-Amt unterstellt ist, was sich historisch erklärt, aber auf die Dauer ein Unding ist.

Um ein Gegengewicht gegen Bürokratie und Fiskalismns zn schaffen und andrerseits die Interessen der Allgemeinheit und des in den Kolonien tätigen Privatkapitals zu schützen, ist der Kolonialrat, eine lediglich begutachtende Behörde, ins Leben gerufen worden, der aus berufenen Vertretern der einzelneu Kolonialgesellschaften und der heimischen Agi­tationsvereine zusammengesetzt ist, und dem alle Vorlagen von einiger Bedeutung unterbreitet werden sollen. Die Vertreter der Allgemeinheit sind aber zu sehr in der Minderheit, als daß sie gegen die an sich berechtigte Politik der Interessenten aufkommen könnten. Der Kolonial­rat dient daher wesentlich dem in den Schutzgebieten wirkenden Privat­kapital und bietet der Regierung eine bequeme Kulisse, wenn sie einmal im Fahrwasser der Interessenten gegen die Allgemeinheit schwimmen will. Nichtsdestoweniger zwingt sein bloßes Bestehen die Regierung zu einiger Vorsicht, und jedenfalls bietet er ihr eine bequeme Handhabe, sich über die Wünsche und Bedürfnisse der Interessenten, die doch nun einmal die Hauptträger der wirtschaftlichen Entwicklung sind, ebenso zuverlässig zu unterrichten, wie über die Forderungen der Theoretiker.

Um die heimischen Behörden über die kolonialen Erfahrungen anderer Völker auf dem Laufenden zu erhalten, hat man begonnen, ständige Bei­räte für koloniale Angelegenheiten, zunächst in London nnd Paris, mit bezüglichen Studien und regelmäßiger Berichterstattuug zu betrauen. Ge-