— 112 —
d) Die Arbeiterheimstätten (Workmen's homes) 1 ).
Der Ankauf von Grundstücken für Arbeiterheimstätten nach demAn- siedlungsgesetz 1896 begann gleich noch im Jahre 1896 in Canterbury und setzte sich dort bis 1902 fort. Erst später folgten Auckland (1902) und Wellington (1906) nach, ganz zuletzt Otago (1907). Eine Ubersicht über die Zahl der für die Errichtung von Arbeiterheimstätten vom Staat gekauften Grundstücke und Güter gibt folgende Tabelle:
Distrikt
Zahl der gekauften Güter
Fläche (Acker)
Preis £
Lage
Auckland . . .
12
1481
27963
Alle bei Auckland.
Wellington . .
9
439
124 708
1 bei Palmerston, 8 bei Lower
Hütt (Wellington).
Canterbury . .
10
499
20 910
Bei Christchurch.
1
12
2 75°
Bei Dunedin.
Zusammen .
32
2431
176 331 |
Bis auf die neu in Wellington gekauften Landstücke handelt es sich also um Land in unmittelbarer Nähe einer der vier großen Städte, und zwar sind die gekauften Grundstücke im allgemeinen unter 100 Acker groß; nur 3 in Auckland, 1 in Wellington und 1 in Canterbury haben eine Fläche von über 100 Acker.
Die Vergebung der Arbeiterheimstätten. — Die gekauften Landstücke werden in Stellen von y 2 bis 3, später 5 Acker eingeteilt, wenn nötig noch mit Wegen usw. versehen und dann entsprechend dem bei den sonstigen Pachtgütern üblichen Verfahren verpachtet. Wer sich um eine Arbeiterheimstätte bewerben will, darf nicht in irgendeiner Form 7s Acker Stadt- oder Vorstadtland oder 50 Acker rural land besitzen. Er muß ferner ein „Arbeiter" (worker) sein. Was unter einem solchen zu verstehen ist, bestimmt eine Verordnung vom 4. Februar 1897: „Ein Arbeiter ist jede männliche oder weibliche Person über 21 Jahre, die in irgendeiner Form von Hand-, Büro- oder sonstiger Arbeit 2 ) gegen
x ) Seit 1905 gibt es noch eine andere Form von Arbeiterheimstätten (Workers' Dwellings) nach einem besonderen Gesetz von 1905, die also mit der Ansiedlungsgesetzgebung nichts zu tun haben. Die Regierung darf in boroughs oder in einem Umkreis von 15 Meilen hiervon Grundstücke, im Notfall zwangsweise erwerben; auf diesen werden dann von der Regierung Häuser errichtet im Werte von £ 350 bis £ 400. Die Größe einer solchen Heimstätte ist höchstens 1 Acker. Sie werden nur an „workers" verpachtet, oder auf Abschlagszahlung verkauft. Workers sind Leute, deren Jahreseinkommen £ 156 nicht übersteigt. Im Falle der Verpachtung beträgt die Pacht 5 %. Sie ist entweder für 1 Woche oder 50 Jahre mit dem Recht der Wiedererneuerung. Wohnpflicht ist obligatorisch.
2 ) . . . who is engaged in any form of manual, clerical or other work.