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Innere Kolonisation in Neuseeland : mit 1 Kt. / Willi Plügge
Entstehung
Seite
70
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Enteignung gegeben wurde, was noch 2 Jahre vorher undenkbar ge­wesen wäre.

Der bodenreformerische Charakter des Ans.-Ges. 1894 und damit der folgenden ist derselbe, wie der des Gesetzes von 1892. Nur war dadurch, daß die Enteignungsklausel eingefügt wurde, der radikale Charakter des Gesetzes schärfer zum Ausdruck gekommen.

Neu war die Ausdehnung der Ansiedelungsgesetzgebung auf die sog. workmen's homes. Es handelt sich bei diesen um ein Mittel, den arbeitenden Klassen billigere und gesündere Wohnungsgelegenheit als in der Stadt zu bieten und ihnen zugleich einen landwirtschaftlichen Nebenverdienst zu ermöglichen also im Prinzip dasselbe, was die Land Tenure Reform Association im Art. 7 ihres Programms verlangt: Ländereien, die der Krone, öffentlichen Körperschaften oder Wohl­tätigkeitsstiftungen gehören, sollen demselben Zweck (Bauernsiedelung) nutzbar gemacht werden . . . ebenso zum Zweck der Verbesserung der Wohnungen der arbeitenden Klassen." Also auch diese Seite der An­siedelungsgesetzgebung lag durchaus im Sinne Mills. Auf seine Forde­rung, das Staatsland zum Nutzen der Bedürftigen zu verwenden, ist schon oben hingewiesen worden.

2. Die praktischen Ergebnisse der Ansiedelungsgesetzgebung.

Im folgenden werden zunächst die Ergebnisse der Ansiedelungsgesetz­gebung zur Darstellung gebracht werden, soweit sie nicht die Arbeiter­kolonien betreffen, abgesehen von einzelnen Hinweisen. Diese werden in einem besonderen Abschnitt behandelt werden.

a) Das Ansiedelungsland.

Die Stärke der Nachfrage nach Pachtgütern mußte für die Regierung bei dem Erwerb des Ansiedlungslandes maßgebend sein. Als besonders landbedürftige Distrikte sind hierbei dieselben anzu­sehen wie 1892. In ihre Reihe trat auch noch Auckland ein, wohin aus verschiedenen Teilen der Kolonie eine starke Zuwanderung herrschte. Seit 1894 konnte auch Weideland gekauft werden, aber die Regierung mußte beim Ankauf alles Landes darauf sehen, daß den An­siedlern gute Verkehrswege zum Absatz ihrer Produkte zur Verfügung standen. Ein Haupterfordernis war ferner, daß das Land preiswert ge­kauft wurde.