Druckschrift 
Handbuch der geographischen Ortsbestimmung für Geographen und Forschungsreisende / von Adolf Marcuse
Entstehung
Seite
291
Einzelbild herunterladen
 

Azimutbestimmungen. Allgemeines.

291

Azimutbest immmig'en.

.0

w

Allgemeines. Für die vollständige geographische Orien­tierung auf der Erdoberfläche, für Vermessungen und karto­graphische Aufnahmen ist, abgesehen von Zeit, Breite und Länge, deren Bestimmungen in den vorangehenden Abschnitten erörtert wurden, noch die Ermittelung des Azimuts von terrestrischen Objekten notwendig, die nunmehr kurz besprochen werden soll. Unter Umständen können sogar Fig. 51.

bei Terraiuaufnahmen Azimut­differenzen statt der Längen­differenzen mit Vorteil benutzt werden, da eine Strecke auf der Erdoberfläche nicht nur durch geographische Breiten und Längen beider Endpunkte vollständig gegeben wird, son­dern auch durch Breiten und ° zugehörige Azimute bestimmt werden kann. Azimute sind aber, wie alsbald gezeigt wird, viel leichter zu ermitteln als Längen.

Man versteht unter dem Azimut eines terrestrischen Objektes, bezogen auf einen ganz bestimmtenBeobachtungs- punkt, den Winkel, welchen die durch das Objekt gelegte V ertikalebene am Ort mit der zu jenem Beobachtungspunkte gehörigen Meridianebene bildet. Man kann daher das Azimut auch definieren (s. Fig. 51) als den Horizontal­winkel zwischen der Mittagslinie S, N des Ortes und der auf den Horizont projizierten Ilicktungslinie vom Beobachtungspunkt nach dem anvisierten Objekte (C, 0), also als den Winkel SCO.

19*

Schema einer Azimutbestimmuug am Horizontalkreise.