Azimutbestimmungen. Allgemeines.
291
Azimutbest immmig'en.
.0
w
Allgemeines. Für die vollständige geographische Orientierung auf der Erdoberfläche, für Vermessungen und kartographische Aufnahmen ist, abgesehen von Zeit, Breite und Länge, deren Bestimmungen in den vorangehenden Abschnitten erörtert wurden, noch die Ermittelung des Azimuts von terrestrischen Objekten notwendig, die nunmehr kurz besprochen werden soll. Unter Umständen können sogar Fig. 51.
bei Terraiuaufnahmen Azimutdifferenzen statt der Längendifferenzen mit Vorteil benutzt werden, da eine Strecke auf der Erdoberfläche nicht nur durch geographische Breiten und Längen beider Endpunkte vollständig gegeben wird, sondern auch durch Breiten und ° zugehörige Azimute bestimmt werden kann. Azimute sind aber, wie alsbald gezeigt wird, viel leichter zu ermitteln als Längen.
Man versteht unter dem Azimut eines terrestrischen Objektes, bezogen auf einen ganz bestimmtenBeobachtungs- punkt, den Winkel, welchen die durch das Objekt gelegte V ertikalebene am Ort mit der zu jenem Beobachtungspunkte gehörigen Meridianebene bildet. Man kann daher das Azimut auch definieren (s. Fig. 51) als den Horizontalwinkel zwischen der Mittagslinie S, N des Ortes und der auf den Horizont projizierten Ilicktungslinie vom Beobachtungspunkt nach dem anvisierten Objekte (C, 0), also als den Winkel SCO.
19*
Schema einer Azimutbestimmuug am Horizontalkreise.