Allgemeine Betrachtungen. Teilbestimmungen. 187
Zenitpunktes des Beobachtungsortes von denselben folgt aus den astronomischen Beobachtungen mit winkel- und zeitmessenden Instrumenten (s. Teil III) nach Methoden, die im folgenden ausführlicher, aber in besonderer Auswahl erörtert werden, soweit sie sich auf geographische Orientierungen bei Landreisen beziehen.
Die Ortsbestimmungen auf Landexpeditionen sollen in der Weise behandelt werden, daß zuerst die als Grundlage für alle Orientierungen dienenden Zeitbestimmungen, dann die eigentlichen Breiten- und Längenermittelungen und schließlich die für astronomische, kartographische, sowie manche geophysikalische Aufgaben wichtigen Azimutbestimmungen zur Darstellung gelangen. Darauf folgen in besonderem Anhange drei Abschnitte, von denen der erste sich mit der einfachen Lösung geographischer Orientierungsaufgaben nach der Methode der sogenannten Mercatorfunktionen beschäftigt, während der zweite die geographische Ortsbestimmung ohne winkelmessende Instrumente, soweit dieselbe für Forschungsreisende bequem anwendbar ist, behandelt und der dritte endlich die Ortsbestimmungen im Luftballon, ein ziemlich neues Gebiet der sogenannten aeronautischen Astronomie, in vorläufiger Fassung enthält.
Zeitbestimmungen.
Unter einer Zeitbestimmung versteht man die Aufgabe, zu einer bestimmten, am Chronometer abgelesenen Uhrzeit die entsprechende Ortszeit (in Sternzeit, wahrer oder mittlerer Zeit) zu ermitteln, wodurch der Stand der Uhr oder die Uhrkorrektion /l U gegen Ortszeit bestimmt wird.
Alle Methoden der Zeitbestimmung kommen darauf hinaus, den zur Uhrzeit U gehörigen Stunden winkel t eines Gestirns mit bekannter Rektaszension oc und Deklination d durch Beobachtung und Rechnung zu finden. Wird nämlich U in Sternzeit ausgedrückt und nach Hinzufügung der Uhrkorrektion z/ [/"auf richtige Zeit gebracht, so gilt (s. Teil I, S. 8, 16) die einfache Relation
Z7+ JU = a ± t) West oder ' ' A ü = (« ± t) — U J 0st