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Bd. 1 (1913) 1415 - 1870
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Französisch-Westafrika 18001870

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II. Französisch-Westafrika 18001870.

Wichtige Quellen für die Geschichte Französisch-Westafrikas in dieser Epoche sind die Schriften des Offiziers Rattens!: Vo^aZs d^ng 1'^trigue oeeidentki-ls» ?aris 1846 und ^souve^n vo^ags an xs-z^s des ^leZres, ?aris 1856, ein in der Kevus «leg deux oiondeg vom 15. Januar 1845 erschienener Aufsatz von Oottu, 1s SäneAal, das Buch des Marineoffiziers und Gouverneurs des Senegal Louet- ^VillÄuraeis, OorortierLS traite des noirs aux eötss cxzeidentkdes d'^tric^uo, ?a.rig 1848 und das Werk des langjährigen Gouverneurs des Senegal General ?aidli<zr1><z, 1s LenkZal, 1a, ?i^n<z<z da-ris oeLidkntsle, ?arig 1889.

Von Darstellungen ist außer den S. 4, 108 und 129 zitierten Werken von vudois-l'sri'isi', "Isrrisr-Noure^ und (N. Lc-Ii6ter das S. 56 erwähnte Buch von Oultru, Histoirs du LkukZal, zu nennen.

Die westafrikanischen Kolonien Frankreichs rvaren während der Napoleonischen Kriege von den Engländern erobert worden. Nach dem 8. Artikel des Pariser Friedens ain 30. Mai 1814 ver­pflichtete sich England dazu, Frankreich die roestafrikanische Be­sitzungen in dem Umfang, in dem es sie am I.Januar 1792 be­sessen hatte, zurückzugeben. Erst 1817 ist diese Bestimmung aus­geführt worden, und die Franzosen kamen wieder in den Besitz von St. Louis am Senegal, von Gorse und von Albreda am Gambia.

Die französische Kolonialverwaltung beabsichtigte die damals sehr dürftigen Niederlassungen in Westafrika zum Versuchsfeld für weitausschauende Pläne zu machen, sie suchte hier Gedanken zu verwirklichen, die schon von Andre Brue ausgesprochen und in der kolonialen Literatur Englands und Frankreichs am Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts weiter ausgesponnen wurden. Die rvestafrikanischen Besitzungen waren im 18. Jahr­hundert wesentlich Stützpunkte für den Sklavenhandel gewesen. Nachdem dieser 1815 durch ein Dekret Napoleons definitiv auf­gehoben war, galt es Ersatz für die aus dem Verbot entstandenen wirtschaftlichen Verluste zu schaffen. Aber nicht nur die Kolonie, sondern auch die französische Volkswirtschaft sollte entschädigt werden für die überseeischen Pflanzungskolonien, die sie in der Zeit der Revolution und des Ersten Kaiserreichs eingebüßt hatte. Frankreich hatte von seinem alten Kolonialreich nur wenige Trümmer gerettet; auf den Inseln Martinique, Guadeloupe und Rsunion schien eine große wirtschaftliche Entwicklung kaum noch möglich zu sein, außer Guyana war der Senegal die einzige Ko­lonie, in der der koloniale Ausdehnungsdrang Befriedigung