man es am 24. Juni 1794 näher bestimmte, unterhalb der Großen Weserbrücke verwendet und deren jährlicher Uberschuß zinslich belegt werden sollten. Der bevorstehenden Gefahr so gründlich abzuhelfen, daß auch für die Zukunft nichts zu besorgen sei, überstieg die Kräfte der Landleute. Auf Antrag des Senats ernannte man daher am 23. März 1787 gemeinschaftliche Deputierte, die mit Zuziehung von Kunstverständigen die Sache untersuchten und auf deren Bericht der Staat im Juni 3000 Taler, im September aber noch 3000 Taler herschoß, um durch Anlegung von Schlachten unmittelbar am Fuß des Deiches diesen zu sichern und den Strom abzuweisen. Diese Summen reichten indessen zur Erreichung des Zweckes bei weitem nicht hin, und da ohnehin die neuangelegten Werke fast jährlich einer Verbesserung bedurften, blieb jene Deputation in Tätigkeit. Auch sind seitdem noch weit größere Summen, z. B. 1790 über 3000 Taler, 1791 über 7000 Taler usw., auf diesen kostbaren, aber notwendigen Wasserbau verwendet.
13. Auswärtige Verhandlungen: Bewaffnete Neutralität — Hannoversche Werbung — Grenze des Werderlandes — Stadtvogtei — Huldigung Kaiser Leopolds II.
Unter solchen bloß inneren Beschäftigungen, die einem Dritten sehr geringfügig scheinen, für die Teilnehmer aber, vielleicht auch für einige von deren Nachkommen, nicht ohne alles Interesse sind, verflossen diese Jahre. Keine erschütternden Vorfälle beunruhigten den kleinen Staat, der sich desto glücklicher fühlte, je mehr die Wunden des Siebenjährigen Krieges ihrer gänzlichen Ausheilung sich näherten und so wenige Spuren hinterließen, daß der Sinkende Fonds, ungeachtet der im Jahre 1774 aufs neue darauf angewiesenen Schulden, bei seinem Erlöschen im Jahre 1791 noch einen Überschuß von 1840 Talern ablieferte. Wodurch dann die dazu bestimmten jährlichen Auflagen des Dongratuit, des Vis Prozent Schosses und des Heuerschillings von selbst aufhörten. Eine andere öffentliche Abgabe, ein Konsumtionsimpost auf Tabak, den man im Jahre 1695 zur Zinsenzahlung einer damals errichteten Tontine einführte, war schon mit dem Ende des Jahres 1788 nach dem völligen Aussterben jener Tontine aufgehoben. Keine unerwarteten Veränderungen betrafen die Stadt; kaum hatte sie einige erhebliche Verhandlungen mit auswärtigen Regierungen.
Bei dem Bündnis, was Katharina von Rußland' mit den nordischen Mächten und mit Preußen und Holland im Jahre 1780 abschloß, um den nicht selten sogar mit Beraubungen verknüpften Beunruhigungen der neutralen Schiffe, die sich selbst kleine Kaper unter dem Vorwand der Visitationen in offener See erlaubten, durch eine bewaffnete Neutralität ein Ende zu machen, versicherte diese zwar den Hansestädten, daß auch deren Handelsschiffe nach dem Grundsatz des Seerechts: Frei Schiff, frei Gut künftig gesichert sein müßten. Die großen Vorteile aber,
1 Kaiserin Katharina II. von Rußland (1729—1796) regierte von 1762 bis 1796.
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