Zweiter Abschnitt.
Der deutsche Zollverein-
Es kann hier nicht die Absicht seyn, eine genaue Darstellung der Eigenthümlichkeit dieser großartigen Erscheinung der neuern Zeit zu geben, denn es sind viele vortreffliche Werke darüber vorhanden, und wer sich über diese Sache belehren will, hat darzu hinreichend Gelegenheit. Wir wollen hier nur das Werk von Ncbcnius über diesen Gegenstand als besonders klar, ausführlich und reichhaltig anführen. — Wer aber nun einmal nicht belehrt seyn will, und glaubt schon durch seine Geburt in einer Seehandcls- stadt alle Handelsangelegenhciten klar von Ansang bis zu Ende nur bei der Erwähnung des Namens derselben zu durchschauen, und wer da glaubt, es sey damit gethan, solche Fragen, an denen das Wohl oder Wehe eines Staats sich knüpft, durch irgend eine Floskel oder Phrase mit gelehrter Miene abfertigen zu können, für Solche würde auch eine ausführliche Darstellung in dieser