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D o c u m e n t e.
I.
Capitulation, geschlossen zwischen dem Befehlshaber der Armee
Seiner Allerchnstlichen Majestät/
und der Kaiserlichen Freyen Reichsstadt
Bremen.
^rtic. I.
Aa die Einnahme der Stadt Bremen im Namen Seiner Kaiserlichen Majestät geschehen ist: so vcr- stehts sich, daß solches ihrer Freyheit, als einer unmittelbaren Reichsstadt eben so wenig, als- ihrem zugehörigen Gebiethe, und ihren Privilegien im ge, rtngsten nicht zum Nachtheil gereichen werde. Amw. Weil die gebrochene Convention von Klo-- ster Sceven die einzige Ursache ist, welche den Herrn Marschall von Richelieu bewegt, sich der Stadt Bremen zu bemächtigen: so darf dieselbe nicht zweifeln, daß Jhro Kaiserliche Majestät Sie, nebst ihrem Bezirk bey ihrer unmittelbaren Fn'yk>ll und allen Pnvileqien erhalten werde. IV. Theil. P