Teil eines Werkes 
Theil 4 (1803) reichsfreien echten
Entstehung
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Einquartierung befreyet wurde, fortfuhr. Im Frühling des 176z sten Jahres hörte solches aber auf, und mancher hiesiger öffentlicher tehnr des Evcmgclil wünschte dazu semer Gemeinde von der Kanzel scyerlichii Glück. Noch heunutacie gaben vi'le unserer Mitbürger dem Bürger von Genf Recht, der in seinem Tractat über die Zulässig- keit der Sch auspiele, behauptet, daß ein ste­hendes Theater in solchen Städten, wo sich keine Hofhaltung befände; wo keine starke Garnison läne; wo die Lage oder andere Umstände nicht eine Menge Fremde hinzöge; wo keine Müffiggänger. den Ueberfiuß verzehrten; sondern wo die Einwoh- mr durch Industrie, Fleis, Geschäftigkeit, jeder in semcm F >che, sich nähren und damit das Wohl des Allaemeinen befördern müßten, - keinen Nutzen gewahre; im Gegentheil dieser Industrie und Be- t> ievsamkeit äußerst schädlich sey. Allein seit gerau­men Jahren hat der größte Theil des Publici an­gefangen ander? zu denken, und unsre Obrigkeit hat ei»er Gesellschaft Schauspieler, welche eigentlich ih­ren Hauptausentbalt in Hannover hatte, vergönnt, einige Wintcrmonathe erstuch in dem auf dem Walle hieftlbst zwischen dem St. Ansgarii und Hccrdenthor belegmen und dazu eiqends eingerichte­ten Reithause zu spielen; hernach erst wurde das vbqcdachtermaßen in der Junkernbastton beym Osterihore stehende nur von Stenderwerk aufgeführ­te Schauspielhaus erbauet. In demselben wird

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